Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 24.02.2004, 11:31 Uhr

Meinst du die Praxisgebühr?

Antwort:

Alle Versicherten über dem 18. Lebensjahr müssen die Praxisgebühr zahlen.
Die Gebühren können gesammelt werden und nachdem 2 % der Bruttoeinnahmen
erreicht sind, kann für den Rest des Jahres eine Befreiung ausgestellt
werden und überzahlte Beträge werden erstattet. Für Sozialhilfeempfänger
beträgt die Belastungsgrenze 71,04 EUR (2% des Regelsatzes)im Jahr. Sb der
Ausstellung der Befreiung müssen keine Eigenanteile mehr bezahlt werden -
auch keine Praxisgebühr (Ausnahme: Zahnersatz).

Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze 1%.
Bedingung ist u.a., dass sie aufgrund der Erkrankung mind. 1x im Quartal zum
Arzt gehen müssen, Pflegebedürftigkeit Stufe 2 oder 3 oder mind. 60 %
Behinderung liegt vor.


Reicht das so?

Gruß

 
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