Geschrieben von RainerM am 24.02.2004, 11:31 Uhr |
Meinst du die Praxisgebühr?
Antwort:
Alle Versicherten über dem 18. Lebensjahr müssen die Praxisgebühr zahlen.
Die Gebühren können gesammelt werden und nachdem 2 % der Bruttoeinnahmen
erreicht sind, kann für den Rest des Jahres eine Befreiung ausgestellt
werden und überzahlte Beträge werden erstattet. Für Sozialhilfeempfänger
beträgt die Belastungsgrenze 71,04 EUR (2% des Regelsatzes)im Jahr. Sb der
Ausstellung der Befreiung müssen keine Eigenanteile mehr bezahlt werden -
auch keine Praxisgebühr (Ausnahme: Zahnersatz).
Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze 1%.
Bedingung ist u.a., dass sie aufgrund der Erkrankung mind. 1x im Quartal zum
Arzt gehen müssen, Pflegebedürftigkeit Stufe 2 oder 3 oder mind. 60 %
Behinderung liegt vor.
Reicht das so?
Gruß
- Bezahlt das Sozialamt.........(Ralph evtl.) - Sabby 24.02.04, 9:13
- Kurze Antwort.. - Ralph 24.02.04, 10:09
- Meinst du die Praxisgebühr? - RainerM 24.02.04, 10:22
- Re: Meinst du die Praxisgebühr? - RainerM 24.02.04, 11:31
- Regelsatz? - Kathrinchen79 24.02.04, 15:34
- Re: Regelsatz? - RainerM 24.02.04, 16:12
- in sh nicht - Mirona76 25.02.04, 16:03
- Also... - Ralph 25.02.04, 17:05
- Re: Also... - mysty 27.02.04, 23:01
- Stopp! - RainerM 26.02.04, 16:45
- Also... - Ralph 25.02.04, 17:05
- in sh nicht - Mirona76 25.02.04, 16:03
- Re: Regelsatz? - RainerM 24.02.04, 16:12
- Regelsatz? - Kathrinchen79 24.02.04, 15:34
- Re: Meinst du die Praxisgebühr? - RainerM 24.02.04, 11:31