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Geschrieben von Sabby am 24.02.2004, 9:13 Uhr

Bezahlt das Sozialamt.........(Ralph evtl.)

Die 10€ Kassengebühr und die Pille?

Danke sehr ,Sabby

 
9 Antworten:

Kurze Antwort..

Antwort von Ralph am 24.02.2004, 10:09 Uhr

Hallo Sabby,

Kassengebühr weiß ich nicht (Arbeite ja nicht mehr dort, und das ist zu aktuell, muß0t Du nachfragen). Pille wird übernommen, frage aber beim Amt nach, wie da das Procedere ist. Ich hatte es als Sachbearbeiter immer so mit den Frauen vereinbart, daß sie die Pille bezahlen und die Quittung bei mir samt rezept einreichen. Ohne vorherige Absprache kann das aber in die Hose gehen, weil grundsätzlich in der Sozialhilfe gilt "Bezahlt ist bezahlt, das Amt erstattet nichts!".

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Meinst du die Praxisgebühr?

Antwort von RainerM am 24.02.2004, 10:22 Uhr

Oder die Rezeptgebühr?

Soweit ich weiss, ist man doch dann befreit, wenn man unterhalb einer Einkommensgrenze liegt.

Ich werde mal meinen kleinen Bruder anmailen.

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Re: Meinst du die Praxisgebühr?

Antwort von RainerM am 24.02.2004, 11:31 Uhr

Antwort:

Alle Versicherten über dem 18. Lebensjahr müssen die Praxisgebühr zahlen.
Die Gebühren können gesammelt werden und nachdem 2 % der Bruttoeinnahmen
erreicht sind, kann für den Rest des Jahres eine Befreiung ausgestellt
werden und überzahlte Beträge werden erstattet. Für Sozialhilfeempfänger
beträgt die Belastungsgrenze 71,04 EUR (2% des Regelsatzes)im Jahr. Sb der
Ausstellung der Befreiung müssen keine Eigenanteile mehr bezahlt werden -
auch keine Praxisgebühr (Ausnahme: Zahnersatz).

Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze 1%.
Bedingung ist u.a., dass sie aufgrund der Erkrankung mind. 1x im Quartal zum
Arzt gehen müssen, Pflegebedürftigkeit Stufe 2 oder 3 oder mind. 60 %
Behinderung liegt vor.


Reicht das so?

Gruß

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Regelsatz?

Antwort von Kathrinchen79 am 24.02.2004, 15:34 Uhr

Hallo!

Ist denn der Regelsatz überall gleich? Soweit ich weiß, bekommt man je nachdem in welchen Bundesland man wohnt mehr oder weniger. Eine Bekannte ist von Sachsen-Anhalt nach Salzgitter gezogen. Hat vorher Sozi bekommen und hat es dann in Salzg. auch beantragt. Da haben die Beamten die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen, wie sie mit so wenig Sozi bisher ausgekommen ist. Jetzt bekommt sie mehr und auch eine größere Wohnung steht ihr zu. Daher bin ich davon ausgegangen, daß das immer drauf ankommt wo man lebt...

LG, Kathrin

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Re: Regelsatz?

Antwort von RainerM am 24.02.2004, 16:12 Uhr

Hi,
jepp, der Regelsatz ist unterschiedlich.

In den neuen Bundesländern geringer als in den alten.

Auf dem Lande geriner als in der Stadt.

Aber die welt ist das i.d.R. nicht, da gehts um ein paar Euros.

Mag sein, dass der unterschied zwischen neuen und alten Bundesländern dabei aber schon reinhaut.

Obige Angaben beziehen sich auf Niedersachsen, Lüneburger Heide.
bye

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in sh nicht

Antwort von Mirona76 am 25.02.2004, 16:03 Uhr

in sh wird die praxisgebühr und die medi-zuzahlung nicht bezahlt, laut der dak sollte ich sogar 152 euro/jahr zuzahlen. von der sonderregelung für sozi-empfänger wollten die erst gar nichts wissen. ich musste dennen das erst schwarz auf weiss zeigen.

hab aber gelesen dass es wohl im maingebiet möglich ist, dafür eine einmalbeihilfe zu bekommen in höge von 70 euro, die direkt an die kasse geht. ob das stimmt, weiss ich aber nicht.

und die pille wird nur auf antrag bezahlt. mein bearbeiter hat mir das so erklärt, dass man eher elf kondome im monat bekommt, als die pille. weil das amt davon ausgeht, nimmt die frau die pille, hat sie einen festen partner und der könne sich ja an den kosten beteiligen. allerdings sind die angaben die ich dazu habe stand januar 2000. ich verhüte nicht, habe keinen grund dazu, denn es gibt keinen mann in meinem leben.

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Also...

Antwort von Ralph am 25.02.2004, 17:05 Uhr

Hi Mirona,

also, in den 8 1/2 Jahren meiner Tätigkeit im Sozialamt habe ich nicht ein einziges (!!!) Kondom bewilligt. Das gab es wohl irgendwie mal vor meiner Zeit dort, für Männer! *gg*
Pillenrezepte dagegen habe ich ohne Ende bewilligt.
Die Begründung des Sachbearbeiters ist ohnehin etwas merkwürdig. Erstens hat die Art der Verhütung nichts mit der Art der Partnerschaft zu tun, auch wenn es ein fester Partner ist, bedeutet dies nicht zwangsläufig eine eheähnliche Lebensgemeinschaft (nur die darf den Sachbearbeiter nämlich interessieren, alles andere geht ihn nichts an), und zweitens wären Kondome bei lockeren "Zweisamkeiten" im Hinblick auf Aids usw. eher zusätzlich angebracht.

Allerdings, und da hast Du recht, kann man das alles nicht verallgemeinern. Wie Sozialhilfe ganz konkret aussieht, entscheidet die Gemeinde, und wenn die meint, 11 Kondome im Monat seien ausreichend, kann man sich im Prinzip kaum dagegen wehren.
Abgesehen davon ändert sich grade in der Sozialhilfe in letzter Zeit immer schneller immer mehr...

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Stopp!

Antwort von RainerM am 26.02.2004, 16:45 Uhr

Hi,
da verstehst du was falsch!

diese 70Euro plus zerquetschte muss ein Sozialhilfeempfänger SELBER zahlen, das bekommt er nicht erstattet!

Dann, wenn er diesen Betrag schon insgesamt gezahlt hat, kann er beantragen, von zuzahlungen befreit zu werden und muss dann für dieses Jahr nichts mehr zuzahlen.

Kommt der Jahreswechsel, beginnt die Zuzahlerei wieder von vorne.

cu

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Re: Also...

Antwort von mysty am 27.02.2004, 23:01 Uhr

Also in Berlin ist das so, dass du ein Rezept der Pille vom Frauenarzt bekommst, damit zum sozialmedizinischen Dienst gehst (gibts in jedem Bezirk), dort musst du deinen Sozi-Bescheid vorlegen (und andere Einkünfte, sofern du welche hast, ausser Erziehungsgeld) und dann bekommst du einen Stempel auf die Rezeptrückseite von der Stelle, gehst damit in die Apotheke deiner Wahl und bekommst dann die Pille "umsonst". Das Rezept wird von der Apotheke hinterher zum Amt geschickt.

Kondome muss man in Berlin nicht beantragen, die gibts in o.g. Stelle einfach auf Anfrage. Als ich mir mein Pillenrezept mal hab Stempeln lassen, bekam ich einfach ne Handvoll Kondome so dazu, aber das war wohl eher Glück.

Hier ist das mit der Praxisgebühr so, wie vorher beschrieben (mit den knapp 70 Euro), allerdings musst du hier damit zu deiner Krankenkasse gehen und dort eine Befreiung beantragen und die müssen das dann bewilligen und DANN bekommst du das vom Soz. Allerdings ist das hier nur pro Quartal ( !!! ) gültig, nicht pro Jahr. Und man kommt selten drüber, DENN du kannst dich von deinem Hausarzt zu JEDEM anderen Arzt überweisen lassen und wenn du eine Überweisung hast, brauchst du keine Praxisgebühr bezahlen. Und du kannst dich auch wieder vom entsprechenden Arzt zum Hausarzt zurück überweisen lassen. (Quelle: kassenärztliche Vereinigung, Stand Feb. 04)

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