Geschrieben von RainerM am 26.02.2004, 16:45 Uhr |
Stopp!
Hi,
da verstehst du was falsch!
diese 70Euro plus zerquetschte muss ein Sozialhilfeempfänger SELBER zahlen, das bekommt er nicht erstattet!
Dann, wenn er diesen Betrag schon insgesamt gezahlt hat, kann er beantragen, von zuzahlungen befreit zu werden und muss dann für dieses Jahr nichts mehr zuzahlen.
Kommt der Jahreswechsel, beginnt die Zuzahlerei wieder von vorne.
cu
- Bezahlt das Sozialamt.........(Ralph evtl.) - Sabby 24.02.04, 9:13
- Kurze Antwort.. - Ralph 24.02.04, 10:09
- Meinst du die Praxisgebühr? - RainerM 24.02.04, 10:22
- Re: Meinst du die Praxisgebühr? - RainerM 24.02.04, 11:31
- Regelsatz? - Kathrinchen79 24.02.04, 15:34
- Re: Regelsatz? - RainerM 24.02.04, 16:12
- in sh nicht - Mirona76 25.02.04, 16:03
- Also... - Ralph 25.02.04, 17:05
- Re: Also... - mysty 27.02.04, 23:01
- Stopp! - RainerM 26.02.04, 16:45
- Also... - Ralph 25.02.04, 17:05
- in sh nicht - Mirona76 25.02.04, 16:03
- Re: Regelsatz? - RainerM 24.02.04, 16:12
- Regelsatz? - Kathrinchen79 24.02.04, 15:34
- Re: Meinst du die Praxisgebühr? - RainerM 24.02.04, 11:31