Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von flornegra am 31.10.2009, 12:29 Uhr

mehrere Gesichtspunkte

Hallo Richie,
es ist mir schon klar, dass der Umgang in erster Linie dem Kindeswohl dienen soll und keine Babysitter-Funktion hat. Mein Anliegen ist aber (auch wenn ich das alleinige Sorgerecht habe und der KV den Mindestunterhalt zahlt; es gibt auch keinen Zoff mehr zwischen uns, wir können über alles, was unser Kind betrifft, reden), die Beziehung zwischen Vater & Sohn nicht als ein Hobby zu betrachten, sondern so alltäglich wie es geht zu gestalten.

Der Kleine soll erleben, dass bei Papa auch nur mit Wasser gekocht, es mal stressig usw. wird... Er einfach auch mal dort, in seinem 2. Zuhause, morgens die Augen aufmacht.
Und das halte ich für das Normalste auf der Welt - aber es ist genau das einzige Problem zwischen uns Eltern. Genau wie du geschrieben hast: darf ich darum bitten, aber der KV kann ablehnen.Warum nur? Damit ist doch klar, dass keine gleichwertige Beziehung zu den Eltern besteht.

Ich denke mir, dass unabhängig vom Papierkram (!), die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen trotzdem so "gleich" wie möglich gelebt werden sollte.
Vorausgesetzt und da bin ich ja saufroh, dass überhaupt Interesse am Kind besteht - warum denn dann nur so beschränkt?

LG,
Tabea

 
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