Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pinky2 am 22.01.2011, 18:55 Uhr

MUSS er sich kümmern oder kann KANN er?

Hallo,

er hat ein UmgangsRECHT und keine Pflicht. Üblicherweise ist die 14-Tage- Regelung. Das heisst von Freitag bis Sonntags auch über Nacht.

Frag ihn ob ihr das Verbindlich übers Jugendamt regeln möchtet oder er die Kinder halt, wie es allgemein üblich ist, alle 14 Tage nimmt. So hättest du eine klare Regelung, kannst auch mal Termine abmachen. Wenn er gleich nebenan wohnt, könnte er natürlich auch in der Woche die Kinder mal zu Terminen fahren oder halt mal so nehmen. Kann......... muss er aber nicht.

Lieben Gruss

Pinky

 
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