Geschrieben von Pinky2 am 22.01.2011, 18:55 Uhr |
MUSS er sich kümmern oder kann KANN er?
Hallo,
er hat ein UmgangsRECHT und keine Pflicht. Üblicherweise ist die 14-Tage- Regelung. Das heisst von Freitag bis Sonntags auch über Nacht.
Frag ihn ob ihr das Verbindlich übers Jugendamt regeln möchtet oder er die Kinder halt, wie es allgemein üblich ist, alle 14 Tage nimmt. So hättest du eine klare Regelung, kannst auch mal Termine abmachen. Wenn er gleich nebenan wohnt, könnte er natürlich auch in der Woche die Kinder mal zu Terminen fahren oder halt mal so nehmen. Kann......... muss er aber nicht.
Lieben Gruss
Pinky
- MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - Anja4 22.01.11, 15:40
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - Patti1977 22.01.11, 16:00
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - asti_2 22.01.11, 16:06
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - Anja4 22.01.11, 17:17
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - Thaga 22.01.11, 18:23
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - Pinky2 22.01.11, 18:55
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - Sternspinne 22.01.11, 19:19
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - Thaga 22.01.11, 18:23
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - Anja4 22.01.11, 17:17
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - asti_2 22.01.11, 16:06
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - Mrs. Chocolate 22.01.11, 19:16
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - Anja4 22.01.11, 19:58
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - Pamo 22.01.11, 22:18
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - JeeKayLou2009 23.01.11, 18:58
- Re: MUSS er sich kümmern oder kann KANN er? - Patti1977 22.01.11, 16:00