Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ohno am 03.05.2019, 15:45 Uhr

Kostenfalle 18ter Geburtstag

Das kam doch jetzt eigentlich nicht so plötzlich?

Bzgl. dem UHV bin ich persönlich sehr dankbar, dass dieser bis zum 18. LJ verlängert wurde. Also nicht ärgern, sondern dankbar sein ;-)

Aber denkt vllt mal gemeinsam über eine Vorsorgeverfügung nach. Du bist ja ab Volljährigkeit nicht mehr handlungsberechtigt (sagt man das so?)

VG ohno

 
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