Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von uni2019 am 30.04.2019, 8:49 Uhr

Hilfe!!

Hallo,
mein Mann und ich haben uns getrennt und werden uns scheiden lassen. Er wird monatlich 650 euro Unterhalt zahlen und nebenbei habe ich einen Minijob. Ich brauche unbedingt eine Wohnung sonst bin bald auf der Straße mit meinem Kind!! Aber mit so einem Gehalt wird mir keiner eine Wohnung geben. Kann ich einen Antrag auf Hartz 4 beantragen für eine Wohnung? Und glaubt ihr die werden den Antrag bewilligen trotz des Unterhalts?

Liebe Grüße

 
3 Antworten:

Re: Hilfe!!

Antwort von cube am 30.04.2019, 8:56 Uhr

Als erst einmal muss dein Mann im Trennungsjahr Trennungsunterhalt an dich zahlen - neben dem Unterhalt für euer Kind. Ist euer Kind nach dem Trennungsjahr noch keine 3 Jahre, muss er auch ggf. noch bis zum 3. LJ Betreuungsunterhalt an dich zahlen.
Diese Zeit solltest du aber nutzen, um dir einen ordentlichen Job zu suchen.
Auch du als Mutter hast eine Erwerbsobliegenheit und sowas wie H4 heißt nicht, dass du dir keinen Job suchen musst.
Du kannst auch Wohngeld beantragen. Mach einem Termin beim Amt und lass dich dort beraten.
Bzgl. der Wohnung: wer sagt denn, dass du raus musst? Ihr werdet ja beide im Mietvertrag stehen und er kann dich nicht einfach raus werfen. Oder ist es seine Wohnung?

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Re: Hilfe!!

Antwort von 3wildehühner am 30.04.2019, 9:09 Uhr

Das sind zu wenig Informationen, um etwas dazu sagen zu können.
Also:
-Wie alt ist das Kind
-Wann habt ihr euch getrennt?
-Wer steht im Mietvertrag?
-Wohnt ihr in einer teuren Ecke (z.B. München) oder eher einer günstigen (z.B. Dresden)?
-Hast du einen Betreuungsplatz für dein Kind?

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Re: Hilfe!!

Antwort von shinead am 30.04.2019, 11:16 Uhr

Bis zur Scheidung (oder einem entsprechenden Urteil) musst Du nicht aus der Wohnung raus. Du musst also erst raus, wenn die Zuweisung der ehelichen Wohnung erfolgt. Die Zeit solltest Du nutzen um:
1. Deine Finanzen zu klären:
Wer hat die 650 Euro ausgerechnet? Dein Anwalt? Sein Anwalt? Habt ihr euch auf den Betrag geeinigt? Du brauchst auf jeden Fall einen Anwalt (Beratungsschein beim Amtsgericht holen). Lass' den Betrag dort prüfen und wende Dich dann ggf. ans Amt WÄHREND Du schon nach einem Job suchst, der Dir mehr einbringt.
2. Eine Wohnung zu suchen. Nach dem Besuch beim Amt um zu klären welche Ansprüche Du ggf. hast (Wohnungsberechtigungsschein), die Genehmigung vom Ex einholen dass Du überhaupt MIT Kind umziehen darfst (inklusive Radius) und dann suchst Du eine passende Wohnung innerhalb des vorgegebenen Radius. Wohnungsbaugesellschaften währen meine persönlichen Anlaufstellen.

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