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Geschrieben von kevome* am 03.05.2019, 13:16 Uhr

Kostenfalle 18ter Geburtstag

Mein Großer ist im Januar 18 geworden und seitdem gibt es immer wieder "Überraschungen", was ich plötzlich bezahlen soll.

Gestern waren es jetzt knapp 15€ Rezeptgebühren, die ich so gar nicht auf dem Schirm hatte. Die Medikamente nimmt er seit 2 Jahren, bislang kostenfrei.

Wegfall des Unterhaltsvorschuss war der größte Brocken. Dabei sind bei zahlenden Vätern 18jährige in schulischer Ausbildung als privilegierte Volljährige den Minderjährigen gleich gestellt. Gilt natürlich nicht für den Unterhaltsvorschuss und selbst von aufgestockter Erwerbsunfähigkeitsrente lebend, kann der Vater nie zahlen.

Die Steuerklasse 2 war ab Februar auch plötzlich ohne Ankündigung weg und konnte dank minderjähriger Schwester neu beantragt werden. Wenn ich es richtig versteh ist in 2 Jahren, wenn diese auch Volljährig wird, komplett weg.

Mein Einkommen steigt doch nicht plötzlich, bloß weil mein Kind 18 wird. Und selbst zahlen bzw. zum Haushaltseinkommen beitragen ist 1 Jahr vorm Abi auch nur sehr, sehr eingeschränkt möglich. Mich ärgert das derartig und ich empfinde das als Ungerechtigkeit.

Eigentlich war das jetzt therapeutisches schreiben um meinem Ärger los zu werden. Vielleicht versteht mich ja jemand.

 
17 Antworten:

Re: Kostenfalle 18ter Geburtstag

Antwort von Milia80 am 03.05.2019, 14:29 Uhr

ich verstehe dich und es tut mir echt leid aber ich denke man kann mehr wie froh sein dass der Vorschuss überhaupt bis 18, statt wie sonst bis 12 gezahlt wird.
Ich finde das macht schon viel aus und wenn das Kind älter ist kann man durchaus dann wieder VZ arbeiten.
So sehe ich das zumindest für mich. Dann kommt wieder etwas mehr Geld rein.

Letztendlich zahlt bei den Kindern Ü18 der eigene Elternteil und nicht die Allgemeinheit. Dann käme ja die nächste Frage wie lange sollen die Kinder denn finanziert werden? Wenn sie studieren kann das ja eine ganze Weile dauern...Und irgendwann muss dann Ende sein. Von daher bin ich schon froh über die Erweiterung :-)

Bzgl. der Medikamente scheint dein Kind chron. Krank zu sein. Lass dir eine Bescheinigung ausstellen und sobald du über 1% kommst gibt es Geld zurück.

Viel schlimmer wie die Zuzahlung ab 18 finde ich dass bereits ab 12 rezeptfreie Dinge selbst gezahlt werden müssen. Heißt Schmerzmittel, Nasenspray, Hustensaft etc.

Vielleicht gibt es bei der Steuerklasse in 2 Jahren eine andere Möglichkeit? Davon habe ich leider keine Ahnung?!

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Re: Kostenfalle 18ter Geburtstag

Antwort von ohno am 03.05.2019, 15:45 Uhr

Das kam doch jetzt eigentlich nicht so plötzlich?

Bzgl. dem UHV bin ich persönlich sehr dankbar, dass dieser bis zum 18. LJ verlängert wurde. Also nicht ärgern, sondern dankbar sein ;-)

Aber denkt vllt mal gemeinsam über eine Vorsorgeverfügung nach. Du bist ja ab Volljährigkeit nicht mehr handlungsberechtigt (sagt man das so?)

VG ohno

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Re: Kostenfalle 18ter Geburtstag

Antwort von kevome* am 03.05.2019, 16:51 Uhr

Sorry, ihr versteht die Intention meines Beitrags nicht ganz.

Ich wollte meinen Ärger über die Regelungen los werden. Mehrkosten ab 18 bei gleichzeitigen Mindereinnahmen. Für mich ein Systemfehler. (Das Konstrukt der privilegierten Volljährigen gibt es schließlich nicht grundlos im Familienrecht.) Scheinbar bin ich mit dieser Sicht aber alleine.

Klar ist der UHV bis 18 ein Fortschritt aber nicht ausreichend oder je nach Argumentation doch überflüssig? Vollzeit arbeiten kann Frau schließlich auch problemlos ab 12.

Ansonsten kenn ich mich schon aus. Nur in der Apotheke stand ich gestern erstmal verdutzt mit Portemonaie im Auto, weil ich das gerade so gar nicht auf dem Schirm hatte.

Und vom Finanzamt hätte ich eine Nachfrage - ähnlich der von der Familienkasse - nett gefunden, bevor sie die Steuerklasse ändern. Vor allem wenn die Berechtigung weiterhin vorliegt.

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Re: Kostenfalle 18ter Geburtstag

Antwort von Felica am 03.05.2019, 18:24 Uhr

Berechtigung liegt aber nur vor wenn dein Sohn noch lernt bzw Anspruch auf Kindergeld hat. Ist das nicht mehr der Fall, könnte deine Vergünstigung schon vor Ende der 2 Jahre wegfallen. Den für das Finanzamt ist man nur solange alleinerziehend wie keine andere volljährige Person im gemeinsamen Haushalt lebt. Vermute also er hat noch Anspruch auf Kindergeld. Sonst wie gesagt wäre die Steuerklasse weg. Man muss nicht in einer Partnerschaft leben.

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aber wer soll denn den UHV zahlen?

Antwort von Milia80 am 03.05.2019, 18:53 Uhr

stell dir mal vor dass geht so weiter bis alle Kinder zu Ende studiert haben. Das kann je nachdem bis Mitte 20 oder länger sein.
Und zuerst sind nun mal die Eltern in der Pflicht- sprich auch der Vater- und nicht die Allgemeinheit.
Ich finde es toll das es so etwas überhaupt gibt. oT Mich würde mal interessieren ob das in anderen Ländern auch so üblich ist?

Und natürlich kann man auch ab 12 voll arbeiten aber da gibt es noch das eine oder andere Kind was vielleicht Hilfe braucht(Hausaufgaben etc.) daher finde ich die Ausweitung bis 18 schon gut.

Mit Finanzamt, Familienrecht et c. kenne ich mich aber nicht aus.

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Re: Kostenfalle 18ter Geburtstag

Antwort von Anjaunddavid am 03.05.2019, 20:25 Uhr

Hey Kevome :-)
ich kann dich sehr gut verstehen , manchmal muss man sich eben auch mal Luft machen.
mein Großer (wird 19) ist zwar ausgezogen und wohnt in der Kaserne bei der Bundeswehr, aber auch durch ihn sind als er 18 wurde, "mal eben" 480 Euro weggefallen. Okay, er wohnt auch nicht mehr hier, ist aber an den WE`s bei uns. Ich sehe das genau so, wie du, die Miete ändert sich ja auch nicht plötzlich, nur weil jemand 18 wird.
Meine Tochter wird im Juli als nächste 18, also geht es munter so weiter. Auch muss ich ihre Monatskarte selbst zahlen, da sie in der 11. Klasse und somit nicht mehr "Schulpflichtig" ist.
Ich fiel auch direkt nach dem Geburtstag meines Sohnes in Lstkl 1, da wir eine Bedarfsgemeinschaft waren, bis er in die Kaserne zog.
Ich kann dir zwar nicht weiterhelfen, aber ich kann es nachfühlen! :-*

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Re: aber wer soll denn den UHV zahlen?

Antwort von kevome* am 03.05.2019, 21:05 Uhr

Ich sprach von privilegierten Volljährigen gemäß dem Unterhaltsrecht. Das ist max. 21 bei Schulbesuch. Nicht Studium oder so. Da gibt es dann wieder Bafög von der Allgemeinheit getragen.
Ich komme gern für meine Kinder auf. es soll aber Väter geben , die verstorben oder pflegebedürftig sind. Da kann nach meinem Verständnis die Allgemeinheit durchaus einspringen und die Familie unterstützen. Vor allem weil die Allgemeinheit auch kinderlose Ehen durch das Ehegattensplitting mit deutlich mehr Geld subventioniert als der Kindesunterhalt ausmacht.

https://blog.zeit.de/freitext/2018/04/05/alleinerziehend-mutter-eltern-kind/?wt_zmc=sm.ext.zonaudev.facebook.ref.zeitde.dskshare.link.x&utm_medium=sm&utm_source=facebook_zonaudev_ext&utm_campaign=ref&utm_content=zeitde_dskshare_link_x&t=Gebt+uns%2C+was+uns+zusteht%21+-+Freitext&fbclid=IwAR1_tAqj5gbcsO0EkPC61HriuFz7HwQO-Usg6uOHUZnDETw6QOXTN_WW0aw

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Re: Kostenfalle 18ter Geburtstag

Antwort von kevome* am 03.05.2019, 21:06 Uhr

Schön mal wieder von Dir zu lesen. Geht es euch gut?

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Re: Kostenfalle 18ter Geburtstag

Antwort von Anjaunddavid am 03.05.2019, 21:14 Uhr

Nicht so wirklich.....das ewige allein erziehen von 6 Kindern und arbeiten hat mich nach dem Tod meines Papas letztes Jahr an den Rand gebracht. Aber mit demnächst stationärem Aufenthalt und Therapeuten wird es! Es braucht nur Zeit.
Die anderen sind nun auch 11, 15 und 17,ich bin sehr froh drum, wenn es in dem Alter auch nicht weniger anstrengend ist:)

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Re: Kostenfalle 18ter Geburtstag

Antwort von kevome* am 03.05.2019, 21:22 Uhr

Das klingt nicht wirklich gut. Da wünsche ich Dir Kraft und alles Gute.

Ich bin mittlerweile überzeugt, dass 15 das schlimmste Alter ist. Mein kleine ist auch 15. War bei meinem Großen aber auch so, während er jetzt ein super Kerl ist.

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Re: Kostenfalle 18ter Geburtstag

Antwort von Anjaunddavid am 03.05.2019, 21:27 Uhr

Danke, du Liebe!
Bei mir ist es 16- welches gefühlt das fürchterlichste Alter ist :-D

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Re: Kostenfalle 18ter Geburtstag

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.05.2019, 7:15 Uhr

Ich verstehe Dich, und mir ging es genau so. Mir fehlen seit Februar - da wurde KindKlein 18 - ein paar hundert Euro, bei gleichzeitig steigenden Kosten.

Was mich zusätzlich ärgert: Man wird ja bestraft, wenn man für den Lebensunterhalt der Kinder selber aufkommt, denn im H4-Bezug wird der Wegfall ausgeglichen. Und man wird bestraft, wenn das Kind bis nach dem 18. Geburtstag zur Schule geht. Der 18. Geburtstag ist einfach keine sinnvolle Grenze.

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Re: Kostenfalle 18ter Geburtstag

Antwort von pauline-maus am 04.05.2019, 11:50 Uhr

verstehe das total
theoretisch weiss man ,was auf einen zukommt, ist aber lange zeit noch ziemlich weit weg#
aber dann ist die zeit ran und man eben trotzdem geschockt, wie es nun läuft

aber irgendwie geht es immer weiter, wir haben ja auch keine andere wahl;)

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Lohnsteuerklasse 2

Antwort von shinead am 06.05.2019, 13:40 Uhr

In zwei Jahren, wenn Deine Tochter 18 wird, musst Du mit der Bestätigung über den weiteren Bezug von Kindergeld beim Finanzamt diese wieder beantragen. Die LStkl 2 fällt also nicht mit dem 18. Geburtstag weg, sondern erst, wenn das Kind keinen Kindergeldanspruch mehr hat.

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Re: Lohnsteuerklasse 2

Antwort von kevome* am 06.05.2019, 15:30 Uhr

Mir wurde beim Finanzamt gesagt, dass es ohne minderjähriges Kind im Haushalt keine Steuerklasse 2 gibt. Bei der Steuererklärung kann man den Entlastungsbetrag geltend machen, solange es Kindergeld gibt. Die Steuerklasse gibt es aber nicht mehr.

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Re: Kostenfalle 18ter Geburtstag

Antwort von Chaka! am 06.05.2019, 18:46 Uhr

Ich kann das absolut nachvollziehen - mir geht es genauso. Ich habe auch ein volljähriges Kind zu Hause wohnen, Kind 2 wird in diesem Jahr auch noch volljährig. Nr. 1 bekommt Bafög, Nr. 2 wird noch ab Sommer 2 Schuljahre vor sich haben.

Auch hier ein zahlungs- und kontaktunfähiger Vater also Totalausfall. Ich habe schon Job (32,5 Stunden) und Nebenjob - irgendwann geht auch nicht mehr - schließlich bin ich ja noch für die Kinder, für Haus und Garten zuständig und habe noch eine (Fern-)Beziehung, die ich pflegen möchte.

Steuerklasse 1 hatte ich kurzzeitig, konnte dann aber Kind 1 wieder mit auf die Steuerkarte bekommen, nachdem ich entsprechende Nachweise vorgelegt habe.

Klar bin ich dankbar für den UHV bis 18.
Aber danach?

Ich finde es auch nicht in Ordnung, dass dann Mutti sehen muss, wie es weiter geht. Natürlich muss sie das ja eigentlich nicht allein tun, sondern gemeinsam mit dem Vater. Aber wenn der eben dauerhaft ausfällt, darf gern die Gemeinschaft unterstützen.

Klar könnte Kind Nr. 2 eine Ausbildung machen und dadurch schon ein paar Euro verdienen. Aber "nur" weil der Vater seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt aufs Abi verzichten?

Es ist schon nicht einfach...
Ich persönlich hoffe, dass Kind Nr. 1 noch länger zu Hause wohnt, so dass wenigsten das Kindergeld noch auf mein Konto fließt...

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Re: Lohnsteuerklasse 2

Antwort von shinead am 09.05.2019, 13:53 Uhr

Guckst du hier: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/lohnsteuerermaessigungsverfahren-2019-21-wer-erhaelt-die-steuerklasse-ii_idesk_PI11525_HI2425045.html

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