Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 17.12.2011, 13:47 Uhr

Kann ich den kindesvater den kontakt mit sein sohn verweigern??

Nein, das darfst Du nicht und du solltest es auch nicht tun, denn es kommt wie ein Bumerang auf Dich zurück!

Der Vater und das Kind haben ein Recht auf Umgang miteinander. Wenn du diesen Verweigerst kann man dich auf Herausgabe des Kindes verklagen. Außerdem stellt es Dich (gerade bei einem anstehenden Sorgerechtsstreit) in ein schlechtes Licht.

Protokolliere die Beschimpfungen, protokolliere den stattgefundenen Umgang (Datum, von... bis).

Wenn die Großeltern dem Kind etwas geben/mit ihm etwas machen, dass Du nicht willst, es aber nicht dem Kindeswohl entgegensteht (Kirmesbesuch, Schokoladen, Spielzeug, etc.), dann musst Du das akzeptieren. Umgangszeit des KVs - da darf er entscheiden.
Es gibt natürlich Ausnahmen. Ohrlöcher zum Beispiel wären in der Umgangszeit nicht abgedeckt. Nintendo-Spielen allerdings schon.

Die "Drohung" des KVs, das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen, solltest Du nicht als Drohung, sondern als Ankündigung sehen. Er kann das selbstverständlich tun. Die Frage ist, wie ein Gericht unter den gegebenen Umständen darüber entscheidet. Wenn er sich um sein Kind kümmert, ist es sein gutes Recht auch bei diversen Entscheidungen ein Mitspracherecht zu haben. Es geht dabei um Entscheidungen bezüglich des Kindergartens, Kontoeröffnungen, Schulwahl, Passbeantragung. Alles also Sachen, die NICHT das tägliche Leben betreffen.

Wenn ihr euch nicht grün seid, dann solltet ihr ggf. mal eine Mediation (z.B. beim Jugendamt) in Anspruch nehmen. Ihr werdet euer Leben lang über das Kind verbunden sein. Es macht also im eigenen Interesse keinen Sinn, einen Kleinkrieg zu führen. DU solltest nicht derjenige sein, der ihn provoziert.
(Eine abgelehnte Mediation seinerseits, würde Dir allerdings gute Karten bzgl. der Teilung des Sorgerechts verschaffen. *hust*)

 
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