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Geschrieben von BeautyMami am 17.12.2011, 13:08 Uhr

Kann ich den kindesvater den kontakt mit sein sohn verweigern??

hallo ich habe seit einigen wochen schon ein problem mit meinen ex freund
nach 3 jahren droht er mir entweder ich unterschreibe freiwillig das gemeinsame sorgerecht oder er geht zum anwalt und weil ich sage nein mach ich nicht
seit dem meldet er sich auch garnicht mehr er beschimpft mich sogar noch ich würde den klein immer los werden und bin ne schlechte mutter wir haben eine regelung das er sien sohn alle 2 wochen sehen darf ...
aber seine eltern mischen sich in alles ein und er findet das auch noch gut er schickt sie auch immer mehr vor egal was ich sage wenn ich sage der niklas soll das und das nicht haben dann scheißen die darauf und machen es trozdem und wenn ich nicht springe wie die wollen dann rufen die meine eltern an und das troz tausend gespäche.....

sorry ich hab es nicht so mit punkt und komma :)

und ich wurde noch dazu mehr beleidigt viel mehr und viel krasser und deswegen hab ich jetzt vor bis alles vom gericht festgelegt ist werde ich großeltern und vater den umgang verweigern frage ist nur ob ich den vater das verweigern kann ohne weiteres

könnt ihr mir weiter helfen

 
9 Antworten:

Re: Kann ich den kindesvater den kontakt mit sein sohn verweigern??

Antwort von mf4 am 17.12.2011, 13:42 Uhr

Ich denke nicht, dass du wegen solchen Dingen den Umgang entziehen kannst. Das sind doch alles keine schwerwiegenden Sachen, die das Kindeswohl gefärden. Wenn die Großeltern dem Kind immerzu Schokoladen geben ist das sicher nicht schön aber schlimm wäre es, wenn es etwas gefährliches wäre. Was sollen sie schon anrichten, wenn sie das Kind alle paar Wochen mal sehen.

Ich denke auch nicht, dass du um das gemeinsame SR drum herum kommst, wenn er es einklagt. Ich habe nichts gelesen, was wirklich eine Gefahr für das Kind darstellt.

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Re: Kann ich den kindesvater den kontakt mit sein sohn verweigern??

Antwort von shinead am 17.12.2011, 13:47 Uhr

Nein, das darfst Du nicht und du solltest es auch nicht tun, denn es kommt wie ein Bumerang auf Dich zurück!

Der Vater und das Kind haben ein Recht auf Umgang miteinander. Wenn du diesen Verweigerst kann man dich auf Herausgabe des Kindes verklagen. Außerdem stellt es Dich (gerade bei einem anstehenden Sorgerechtsstreit) in ein schlechtes Licht.

Protokolliere die Beschimpfungen, protokolliere den stattgefundenen Umgang (Datum, von... bis).

Wenn die Großeltern dem Kind etwas geben/mit ihm etwas machen, dass Du nicht willst, es aber nicht dem Kindeswohl entgegensteht (Kirmesbesuch, Schokoladen, Spielzeug, etc.), dann musst Du das akzeptieren. Umgangszeit des KVs - da darf er entscheiden.
Es gibt natürlich Ausnahmen. Ohrlöcher zum Beispiel wären in der Umgangszeit nicht abgedeckt. Nintendo-Spielen allerdings schon.

Die "Drohung" des KVs, das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen, solltest Du nicht als Drohung, sondern als Ankündigung sehen. Er kann das selbstverständlich tun. Die Frage ist, wie ein Gericht unter den gegebenen Umständen darüber entscheidet. Wenn er sich um sein Kind kümmert, ist es sein gutes Recht auch bei diversen Entscheidungen ein Mitspracherecht zu haben. Es geht dabei um Entscheidungen bezüglich des Kindergartens, Kontoeröffnungen, Schulwahl, Passbeantragung. Alles also Sachen, die NICHT das tägliche Leben betreffen.

Wenn ihr euch nicht grün seid, dann solltet ihr ggf. mal eine Mediation (z.B. beim Jugendamt) in Anspruch nehmen. Ihr werdet euer Leben lang über das Kind verbunden sein. Es macht also im eigenen Interesse keinen Sinn, einen Kleinkrieg zu führen. DU solltest nicht derjenige sein, der ihn provoziert.
(Eine abgelehnte Mediation seinerseits, würde Dir allerdings gute Karten bzgl. der Teilung des Sorgerechts verschaffen. *hust*)

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Re: Kann ich den kindesvater den kontakt mit sein sohn verweigern??

Antwort von susafi am 17.12.2011, 13:50 Uhr

Also er meldet sich nicht mehr und beschimpft dich? Und warum musst du ihm den Umgang verweigern wenn er sich nicht mehr meldet?

Ich würde mich mit seinen Eltern auf keine Gespräche einlassen und auf seine nur wenn es um den Umgang geht... hat er dazu nichts zu sagen, gäbe es für mich nichts zu reden...

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nein, kannst du nicht einfach

Antwort von 32+4 am 17.12.2011, 13:51 Uhr

und das gsr kann er durchaus bekommen

wenn du ihm steine in den weg legen willst, dann klagt er halt

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Denke nicht...

Antwort von bobfahrer am 17.12.2011, 14:05 Uhr

Wie alt seid ihr eigentlich so ganz nebenbei?

Ich rate dir einen großzügigen Umgang zu regeln und dich mit dem KV auf der Elternebene zu treffen. Familienberatungsstellen helfen dabei. Und Richter stehen in der Regel nicht so auf Umgangsverweigerung durch ein Elternteil.

Zudem geht es dich nichts an was der Vater in SEINER Zeit mit seinem Kind tut oder macht solange es nicht voll krass das Kindeswohl gefährdet...

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Re: Kann ich den kindesvater den kontakt mit sein sohn verweigern??

Antwort von Savanna2 am 17.12.2011, 14:43 Uhr

Bob hat die Frage gestellt die ich auch hatte , wie alt seit ihr wenn die Eltern also Oma hinzugezogen und angerufen werden?

Hört sich eher nach Kindergarten an, ich tu nicht das was du willst, aber dann ruf ich Mutti an usw.

Vielleicht passt ihm auch was nicht was du machst oder dem Kind gibst?!

Es ist euer Kind und ehrlich am Anfang hat mich die Schokogeberei auch geärgert, aber das 1x in der Woche, dafür kannst du ja dann daheim nichts geben.

Deine Eltern "verwöhnen" euer Kind sicher auch und nein, du darfst das nicht und das ist gut so.
Wo kämen wir denn hin wenn ejder dem andren das Kind entzieht nur weil er was macht was einem nicht passt.

Euer Sohn scheint ja auch schon älter zu sein (mind.3?) und was ist plötzlich an der Schokolade so schlimm?

Und alle 2 Wochen finde ich wenig, würde unser Vater nicht mitmachen.

Wenn er sich doch eh nicht meldet wie kann er dich dann beschimpfen?

Alles gute

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Re: @BeautyMami

Antwort von montpelle am 17.12.2011, 15:48 Uhr

"wenn ich sage der niklas soll das und das nicht haben dann scheißen die darauf und machen es trozdem"

Du kannst dem Vater nicht vorschreiben, was er mit dem Kind gibt oder nicht, solange es keine Gefahr darstellt.
Womöglich machst du auch Dinge mit dem Kind, die ihm nicht gefallen würden.

Du hast keine Besitzansprüche auf das Kind und Vater und Sohn haben eine Recht sich zu sehen.

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Der Vater hat WENIGER Chancen, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen...

Antwort von FrauKrause am 18.12.2011, 11:00 Uhr

wenn Eure Elternbeziehung NICHT funktioniert. Also wenn Ihr Euch weiter so gar nicht versteht und das mit dem Umgang mehr schlecht als recht klappt, wird es für IHN schwieriger, sich mit diesem Begehren vor Gericht durchzusetzen. Die Gerichte setzen nämlich voraus, dass das dann im Anschluss auch klappt und das GS auch dem Kind zugute kommen kann. Wenn die Vorzeichen denkbar schlecht sind, geben sie es IM MOMENT auch eher nicht. Die gesetzlichen Grundlagen für die generelle Übertragung des GS sind bislang noch immer nicht geschaffen, so dass es da keinen Automatismus gibt. Du solltest aber IMMER darauf achten, Deinen Mutterpflichten nachweislich gut gerecht zu werden. Die Gerichte wissen allerdings auch, dass manche Väter versuchen, die Mutter im schlechten Licht dastehen zu lassen, auch wenn die Grundlage dafür fehlt. Dies ist dann aber eher BESSER für DICH, wenn Du das Gegenteil nachweisen kannst. Den Umgang ganz entziehen würde auch allerdings nicht. Versuche es von Deiner Seite durchzuhalten, wenn er sich nicht an Vereinbarungen hält, ist es AUCH wieder schlecht für ihn und mindert seine Chanchen. Verstehst, wie ich das meine?

LG fk

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Re: Der Vater hat WENIGER Chancen, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen...

Antwort von bobfahrer am 18.12.2011, 11:41 Uhr

Sag mal Frau Krause was willst du genau damit sagen?

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