Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 18.05.2011, 12:06 Uhr

ist anstrengend zu lesen. habe ein paar fragen

du kannst sagen, was du willst, er wird sein umgangsrecht behalten, solange er dem kind nicht nachweislichen schaden zufügt.
der ganze schmontius interessiert niemanden, was er wann wie und warum gemacht hat.
er ist der vater, basta.

am besten, du besorgst dir gleich einen fachanwalt für familienrecht.

 
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