Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dura am 27.02.2013, 8:15 Uhr

Im Falle einer Auszahlung wäre es Einkommen...

Danke Ralph :)

Also darf der gemeine H4ler (also auch ich) zumindest noch dies zur Abdeckung seiner Nachkömmlinge tun.

Ich hatte noch was im Hinterkopf aller "Na wenn sie sich sowas leisten können" - ist auch wichtig für mich, weil die Frage auf der Arbeit immer mal wieder auftaucht wenn meine Kunden ihre Verträge auslösen müssen ...

Das ans Riester nicht rangegangen werden darf wusste ich ja - aber dann kann man ja immerhin noch was zur rein privaten Absicherung tun...

 
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