Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Tamee&Jana am 29.09.2005, 9:50 Uhr

Ich staune über eine solche Aussage bezüglich 1 Jahr Erziehungsurlaub und ALG II!!!

Nö, in dem Jahr Erziehungsurlaub stehst Du dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung, sonst hättest ja keine Erziehungsurlaub beantragt. Das musst Deiner Sachbearbeiterin mal deutlich machen.

Lass Dich bloss nicht auf die Schüppe nehmen und setze Dein Recht durch! Ich weiß die Arbeitsberater manchmal so sind, ich arbeite selber im Arbeitsamt :)

Viel Glück!

 
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