Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Tamee&Jana am 29.09.2005, 9:36 Uhr

Ich staune über eine aolche Aussage bezüglich 1 Jahr Erziehungsurlaub und ALG II!!!

Hallo,

da Du in dem Jahr Erziehungsurlaub keinerlei Einküngte hast, müsstest Du Sozialhilfe beantragen um leben zu können. Sozialhilfe ist ja jetzt ALG II.

Um dann ein "Einkommen" zu haben in dem Jahr, MUSST Du ja ALG II beantragen, geht ja garnicht anders.

Und wenn Dein Kind dann ab 06 in die KiTa geht, stehst Du auch dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Wenn Du dann aber Deine "alte Stelle" wieder antrittst, beziehst Du ja automatisch kein ALG II mehr, sondern bekommst wieder Dein ganz normales Gehalt.


Solange Dein Kind NICHT in die KiTa geht, hast Du keine Betreuung und kannst auch nicht arbeiten gehen. Dann bekommst ALG II auf Sozialhilfebabsis.

Ich hoffe das war einigermaßen verständlich, wenn nicht oder wenn Du noch Fragen hast, kannst mich gerne anschreiben, Addy hinterlegt!

LG
Tamee

 
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