Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 29.09.2005, 15:00 Uhr

genau!!!

vermutlich nur unglücklich ausgedrückt oder erklärt auf dem Amt.
kerstin hat recht.
du hast den ganz normalen anspruch auf algII, weil du arbeitsfähig bist, im erziehungsurlaub aber nicht arbeiten gehen mußt.
kann aber vorkommen, daß du ins jobcenter ab und zu gehen sollst. wollen wohl testen, wie flexibel/schnell man mit der kinderbetreuung ist!? jedenfalls sind mir solche fälle bekannt.
grüße,
sandra

 
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