Geschrieben von Mony am 19.10.2012, 15:38 Uhr |
Ich habe mal zwei Fragen
Hallo,
vielleicht kann mir hier schnell jemand helfen. Also
1. Für die Scheidung hatte ich 100% Prozesskostenhilfe bekommen. Die Scheidung ist inzwischen durch, aber es sind noch lange nicht alle Probleme gelöst. Gilt die Zahlungsbefreiung weiterhin oder wird das nach der Scheidung also dem "Urteil" neu geprüft?
und
2. Muss der Vater mit für Nachhilfekosten aufkommen (zusätzlich zum Unterhalt?
Danke schon mal
M
Re: Ich habe mal zwei Fragen
Antwort von CKEL0410 am 19.10.2012, 18:53 Uhr
Hallo bis 4 Jahre danach können sie prüfen und schauen ob du etwas zahlen kannst.
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