Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 11.01.2011, 18:17 Uhr

ich gebe keine kommentare mehr ab

Ich würde doch zum JA gehen - zumindest dann, wenn Du den Termin hochoffiziell weißt (oder wenn er kommentarlos nicht aufschlägt).

Und zwar weil das JA den Eindruckhat, daß "es läuft", wenn Du denen nicht sagst, daß dem nicht so ist. Also werden sie dem Gericht die Empfehlung geben, die bisherige Regelung weiterzuschreiben - und das Gericht folgt fast immer den Empfehlungen des JA.

Wenn das JA also dem Gericht sagt, daß keine Beschwerden kamen und deswegen die bisherige Regelung supi ist, dann hast Du die bisherige Regelung - aber dann vom Gericht. Und DANN wird es richig schwer, Änderungen zu erwirken.

Gruß,
Elisabeth.

 
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