Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Danyshope am 31.03.2013, 17:10 Uhr

Ich finde man muss nicht immer alles sagen

Ähmm, ein Vermieter darf nur nicht mehr grundsätzlich die Haltung von Katzen/Hunden verbieten. Er muß individuell entscheiden. Sprich, du benötigst genauso das OK wie vorher auch.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-zu-tierhaltung-vermieter-koennen-katzenhaltung-nicht-voellig-verbieten-1.1627287

Im Extremfall, wenn einer der anderen Miéter eien Katzenallergie hat, könnte man mind. Freigänger verbieten - zum Schutze der anderen Mieter.

Weiß echt nicht wie man auf die Idee kommt das wäre jetzt nen Freischein.

 
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