Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pedilein am 05.05.2010, 14:40 Uhr

Habe mal eine Frage

ich habe heute ein schreiben von unserem arbeitsamt bekommen und kann daraus mal zitieren, das steht in jedem schreiben drin das man bekommt, wenn man von da einen termin bekommt zur vorstellung:

sie haben wärend der zeit, für die arbeitslosengeld II beansprucht wird oder bezogen wird, gemäß § 59 sozialgesetzbuch u.s.w.....
die VERPFLICHTUNG, sich auf auffoderung bei der (bei uns heisst es maßarbeit) maßarbeit PERSÖNLICH ZU MELDEN (war in fetter schrift)
falls sie ohne wichtigen grund dieser meldeaufforderung nicht folgen, liegt ein meldeversäumnis vor.
diese löst folgende sanktion aus:
ALGII wird unter wegfall des zuschlags nach §24 SGB in einer ersten stufe um 10% abgesenkt.
jedes WIEDERHOLTE meldeversäumnis hat zur folge, das dass ALGII jeweils um weitere 10% gemindert wird.....

das war die kurzform was in meinem brief steht...

gruß petra

 
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