Geschrieben von Pedilein am 05.05.2010, 14:40 Uhr |
Habe mal eine Frage
ich habe heute ein schreiben von unserem arbeitsamt bekommen und kann daraus mal zitieren, das steht in jedem schreiben drin das man bekommt, wenn man von da einen termin bekommt zur vorstellung:
sie haben wärend der zeit, für die arbeitslosengeld II beansprucht wird oder bezogen wird, gemäß § 59 sozialgesetzbuch u.s.w.....
die VERPFLICHTUNG, sich auf auffoderung bei der (bei uns heisst es maßarbeit) maßarbeit PERSÖNLICH ZU MELDEN (war in fetter schrift)
falls sie ohne wichtigen grund dieser meldeaufforderung nicht folgen, liegt ein meldeversäumnis vor.
diese löst folgende sanktion aus:
ALGII wird unter wegfall des zuschlags nach §24 SGB in einer ersten stufe um 10% abgesenkt.
jedes WIEDERHOLTE meldeversäumnis hat zur folge, das dass ALGII jeweils um weitere 10% gemindert wird.....
das war die kurzform was in meinem brief steht...
gruß petra
- Habe mal eine Frage - Melissa95 05.05.10, 14:28
- Re: Habe mal eine Frage - Suka73 05.05.10, 14:35
- Re: Habe mal eine Frage - Pedilein 05.05.10, 14:40
- Re: Habe mal eine Frage - susafi 05.05.10, 14:41
- Re: Habe mal eine Frage - Melissa95 05.05.10, 14:52
Habe mal eine Frage
Kleine Umfrage: Unterschiedl. Erfahrungen der benötigten Unterschriften...
Meine Kurze tut mir so leid...
Umfrage für AE`s
Hobby bei Kindern
Altersklassen bei Hartz4?
So, es ist nun soweit, ich bitte euch um hilfe, wen es nicht interessiert, bitte
DRINGEND EURE HILFE!! STIMMT GEGEN HEBAMMENABSCHAFFUNG!!!!!
Frage zur übertragung des alleinigen Sorgerecht