Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 3 mal mami am 24.09.2005, 16:21 Uhr

Hab gehört das Jugendamt

gibt dem KV keine Angaben dazu.
Ne sie ist Erwerbsunfähig und erhalt daher Rente die genaue bezwichnung für diese art von rente weiß ich grade nicht.
Die übersteigt aber nicht sein einkommen.Gütertrennung , ist meines Wissens nach nicht vorgesehen.

 
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