Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 20.05.2003, 16:19 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht @Rob

Weiter unten hast Du egschrieben, gemeinsames Sorgerecht ist besser für´s Kind. Wieso besser für´s Kind??? Sorry, aber das verstehe ich nicht. Für mich / uns wäre das die Hölle.

LG
Anke

 
21 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht

Antwort von Rob am 20.05.2003, 17:10 Uhr

Hallo Anke,
Gemeinsames Sorgerecht ist für Kinder das beste, weil sie zwei Eltern haben. Die sollen sich beide um sie kümmern und sollen das auch beide dürfen.
Also darf man nicht von vornherein ein Elternteil ausgrenzen.
Was noch mehr dafür spricht: es ist mittlerweile bewiesen, das sorgeberechtigte Väter, die zudem auch einen guten Umgang mit dem Kind haben, ihre Elternrolle viel eher gerecht werden wie "entsorgte" oder "teilentsorgte" Väter. Und das diese auch den KU viel zuverlässiger und regelmässiger zahlen.
Weiter: kleine Kinder werden groß. Was viele alleinerziehende Mütter gerne übersehen, ist die Tatsache, das aus süße Knuddelbabys und putzige Kindergartenkiddys irgendwann Schulkinder werden, die mitunter ihren Dickkopf haben können. Die Lernprobleme entwickeln können, die zum Sport gefahren werden müssen. Da können schwierige Entscheidungen erforderlich werden. Und dann werden sie Teenager, die so richtig schön pubertieren können. Und mit den ein Elternteil unter Umständen heftigst überfordert sein kann.
Dann ist es gut, wenn mit dem KV ein gutes und einigermaßen vertrauensvolles Verhältnis auf Elternebene besteht. Und das er sorgebrechtigt ist, schon alleine damit Töchterlein/Sohnemann nicht sagen kann: "DU bist ja nicht mal sorgeberechtigt! Du hast mir GAR NICHTS zu sagen!" Wenn der KV aber schon von Anfang an gezeigt bekommt, das die Mama ihm nicht richtig über den Weg traut, ist nicht damit zu rechnen das es je soweit kommt. Denn was soll er sich sorgen, sich Gedanken machen, wenn die KM jederzeit mit einem schlichten "Nein!" alles von Tisch wischen kann?
Klar, deine Geschichte kenne ich wie die meisten alten Hasen im Forum. Ausnahmen bestätigen halt die Regel.
Wenn sich dein KV in einigen Jahren aber beruhigt hat und er sich zu einen verantwortungsvollen Vater entwickelt hat, dann solltest auch du ihm GS anbieten.
Gruß, Rob

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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Antwort von huftier am 20.05.2003, 19:06 Uhr

Hallo,

also ich glaub, dasa kann man nicht so pauschal sagen, dass es das gemeinsame Sorgerecht wirklich bringt. Bei mir z.B. ist es so, dass der paps 500 km weit weg wohnt und es trotzdem haben wollte. Er kommt wenn´s hoch kommt einmal im Monat, z.T. aber auch nur alle zwei Monate sein Kind besuchen. Das Sorgerecht wollte er - wie ich im Nachhinein erfuhr, lediglich deshalb, um zu verhindern, dass ich mit dem Kleinen in eine andere Stadt ziehe. Gemeinsames Sorgerecht ist grundsätzlich zu befürworten, aber nur dann, wenn beide auch die gemeinsame JSorgepflicht tragen, denn darum geht es eigentlich dabei.

LG, HUF

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Re: Gemeinsames Sorgerecht

Antwort von Sonnen24 am 20.05.2003, 19:21 Uhr

Nabend,
GSR fand ich auch immer Klasse, aber leider bin ich eines besseren belehrt worden.

LG Doreen

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Materiell/geistig

Antwort von Richie am 20.05.2003, 19:46 Uhr

Hallo huftier,

als reales Mit-Sprache/Mitbestimmungs -Recht k a n n gemeinsame Sorge a u c h
Waffenarsenal sein.
Bei deinem Fall ist natürlich auch zu fragen, ob des KV Wunsch, daß sein Kind auch in seiner Nähe bleibt, illegitim im Sinne von 'Sorge' war, denn Entfernung entsorgt immer. Wer das leugnet, verkennt die Bedeutung von Nähe für Sorge.
Sein Wunsch, das Kind nicht so weit wegzulassen, muß im Sinne einer elterlichen Sorge m.E. positiv verstanden werden. Von daher sehe ich, soweit ich aus deinem Posting hier informiert bin, deine abwertende Schlußfolgerung als Verdrehung an.
Als immaterielles Vorzeichen erkenne ich in Sorg-Losigkeit eine Abwertung und ein Zurückdrängen sorgevoller Motivation, Kompetenz und Gefragt-Seins.
Ich meine auch, daß die S u m m e aller Alleinbestimmungsrechte und die damit verbundenen Bestimmungsrechtlosigkeiten
eines elterlichen Alleinsorge - Sorglosigkeit - Verhältnisses eine völlig andere Kategorie bilden und ein trennendes, kooperationshemmendes elterliches Machtelement darstellen.
Dein Schlußsatz beißt sich m.E. logisch selbst 'in den Schwanz', denn wer kein
Sorgerecht hat, kann genausogut sagen, daß er/sie nicht sorge, weil er/sie kein Sorgerecht habe. MfG Richie

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@Rob

Antwort von bikermouse66 am 20.05.2003, 20:19 Uhr

Hallo Rob,

hm, das hört sich im Grundgedanken gut an, aber findest Du nicht auch, daß dazu eine riesengroße Menge Vertrauen gehört? Wenn ein werdender Vater die schwangere Frau sitzen läßt, wie es hier ja leider sehr oft zu lesen ist, zerstört er wahnsinnig viel. Wenn er dann auch noch z.B. die Vaterschaft anzweifelt bzw. bestreitet, macht er noch mehr kaputt. Die meisten Ae-Mütter stehen anfangs alleine da, vom Vater keine Spur, geschweige denn Hilfe und Unterstützung. Oft laufen die Frauen den Typen noch hinterher, damit sie sich mal um die Zwerge kümmern. Retour kommen Unzuverlässigkeit, nicht eingehaltene Versprechen, Termine und dumme Sprüche.
Wenn ein gutes Verhältnis besteht, dann bezieht man den Vater, der dann auch wirklich Vater ist und sein will, von ganz alleine in die Erziehung und bei entscheidenden Fragen mit ein. Dazu braucht es kein gemeinsames Sorgerecht. Das Kind weiß davon eh nichts. So wächst auch eine Elternbasis.

Über Lukas KV reden wir hierbei gar nicht, was bei den Klöpsen, die er zur Zeit schießt auch besser ist.

LG
Anke

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Sorry, nur mal einmisch

Antwort von Richie am 20.05.2003, 20:42 Uhr

Hallo bikermouse66,

1.ich behaupte, daß die vorwirkende Sorglosigkeit ue Väter neben Angst und
Überforderung ihre Leichtfertigkeit bedingt und erklärt ('Schuld' ist eine ganz andere Frage). Zudem merken die Kinder von seiner Leichtfertigkeit auch nichts :-).
2. Kinder spüren sehr wohl, wer in einer Elternbeziehung das Sagen hat (mächtig ist)
und somit mehr oder weniger 'wertvoll' ist.
3. Zuletzt was zu deinem Wort ''Vertrauen''. Es signalisiert in diesem
Zusammenhang ein halbleeres Glas, ein
negatives Denken, ob der KV ''sich doch etwa - wider Erwarten - bewähre''.
Dieses Nicht-Vertrauen drückt schlicht und ergreifend Mißtrauen aus. Wer betritt schon gerne eine Bühne, auf der er mit Mißtrauen beäugt wird? Und er muß eine Bewährung antreten, für die er k e i n e n Helfer hat :-)
Ich wollte nicht gerne Vater in einer Elternschaft sein, in der eine Atmosphäre des Mißtrauens und das Damoklesschwert des Mißlingens und der Minderwertigkeit
herrschen und über mir hängen.
So wird gegenüber Delinquenten gedacht,
deren (weitere) Missetaten zu befürchten sind.
Eben auch alleinsorgende Mütter denken und fühlen entsprechend ihrer Allmacht
als hingen gelebte und tatsächliche Vaterschaft von i h r e m Vertrauen ab.
MfG Richie

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Re: Materiell/geistig

Antwort von huftier am 20.05.2003, 20:52 Uhr

Huhu Richie,

der Wunsch von Finns Paps war niemals nicht, dass Finn in seiner Nähe wohnen bleibt, denn er hat seit finns Geburt 500 km entfernt von uns gewohnt. Es geht ihm einzig darum, dass er nicht einsieht, in einem Hotel oder sonstwo nächtigen zu müssen, wenn ich von hier wegziehe (seine Eltern wohnen in meiner Nähe, da kann er Finn das ganze Wochenende besuchen und da pennen). Es war sogar im Gespräch, näher zu ihm zu ziehen, dann wäre die Entfernung nur noch 200 km gewesen, auch da war er dagegen, denn er hat ja dann wie gesagt ein Übernachtungsproblem. Ich bin der Meinung, dass ein Vater, der schon aufgrund der Entfernung überhaupt nicht in der Lage ist, sich an der Erziehung und Für-Sorge zu beteiligen (das kann und tut er nicht), auch kein Recht auf ein Sorgerecht hat. Denn das Sorge-Recht hat einzig das Kind, die Eltern haben lediglich eine Sorgepflicht, deren Wahrnehmung meines Erachtens nicht nur in einem telefonischen Kontroll-und Mitspracherecht aus 500 km Entfernung bestehen kann. Als ich Finns Vater das Sorgerecht ohne Aufenthaltbestimmungsrecht anbot, lehnte er ab. Damit könne er nichts anfangen, denn dann könne er ja gar nichts dagegen machen, wenn ich hier wegziehe, meinte er hinter meinem Rücken zu seiner Mutter.

Soviel zum Thema Sorg-Losigkeit. Mich hat das alles nur ohne Ende wütend gemacht.

einen sorglosen Abend wünscht

HUF

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Re: Materiell/geistig

Antwort von huftier am 20.05.2003, 20:59 Uhr

mein erstes Posting war vielleicht wirklich mißverständlich, deshalb nochmal zur Verdeutlichung. Ich bin nicht etwa von ihm weggezogen, ich wohnte schon vor Finns Geburt hier, sein Vater wohnt schon immer 500 km entfernt von uns.

HUF

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geteiltes leid= einfacheres leben?????????

Antwort von sterntaler am 20.05.2003, 21:06 Uhr

hi rob, huhu mousy,
erstmal dickes knuddel an euch beide! ;o))

gemeisames sorgerecht-und pflicht!? hin oder her,...kinder, egal welchen alters wissen ganz genau, wie sie trotzdem zum ziel ihrer "träume" geraten!
"sagt papa nein, renn ich eben schnell mal zu mama und umgekehrt!" :o))

(z.b. sagt papa mit nem vertragshandy warten wir mal noch einwenig,....rennt der kecke lütte zur mama, bettelt und jammert solange, bis er eines mit teurer karte geschenkt bekommt!)
schon ist zwischen beiden parteien mal wieder die kacke am dampfen! ;o))
in diesem sinne ist fairplay immer noch ein fremdwort!

klar, das kann es auch in einer "intakten" familie geben! aber meistens werden solche themen oder beschlüße am abend von den eltern in ruhe untereinander beredet bzw durchdiskutiert!

während es bei einer getrennten beziehung, schon eher zu solchen, nennen wir es mal hetzerischen hinterforzigen provukativen gegenaktion kommen kann, nur um den anderen mal wieder aufs neue ins mark zu treffen!! kindisch sowas! >:o(
jedoch ein echt leichtes spiel für klevere kids, mama und papa noch mehr zum wahnsinn und gegenseitigen frust zu treiben, oder???? ;O)))

schlimm ist es, wenn das gemeinsame sorgerecht- und pflicht leider nur bei notfall angewandt wird, z.b. bei wichtigen dringenden unterschriften! ansonsten ist man eben nur die brutmaschine oder der erzeuger! frei nach dem motto:
was die/der alte nicht weiß, macht ihn nicht heiß!!! (:o(
nunja wir wissen alle, die welt ist klein und wände haben große ohren, egal wie leise manch einer flüstert!! ;o))

brenzlig für den elternteil bei dem das kind lebt wird es unter umständen dann, wenn er ohne einverständis des anderen agiert. z.b. es sich um lebenswichtige fragen und entscheidungen bzgl des gemeinsamen kindes dreht!

fazit:
ein gemeinsames sorgerecht kann immer nur dann gut funktionieren, wenn es beide elternteile verstehen, sich gegenseitig zu verstehen, das "neue" leben des anderen akzeptieren und tolerieren, vorallem miteinander ehrlich und offen reden was die erziehung ihrer kinder betrifft!

nun,...ich würde auch nicht meinen anteil an sorgerecht abgeben so schwer es auch oftmals mit dem KV meiner kids ist, eher fällt der mond vom himmel oder der KV mutiert doch noch zum neger!!! *fg* was ich unter umständen noch recht amüsant finden würde!!! *sfg*

knuddels ins web
sterntaler & co

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@ Huf

Antwort von Rob am 20.05.2003, 21:08 Uhr

Hallo HUF,
so wie man alles missbrauchen kann, so kann man natürlich auch gemeinsames Sorgerecht missbrauchen. Die Gründe die er angibt würden, falls du tatsächlich umziehen möchtest, vor Gericht kein Bestand haben.
Sooo ist gemeinsame Sorge nicht gemeint!
Gruß, Rob

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Re: Vertrauen

Antwort von Rob am 20.05.2003, 21:35 Uhr

Hallo Anke,
eine gewisse Portion Vertrauen gehört auch dazu! Nur, werdende Väter lassen nicht selten die KM deswegen sitzen, weil die KM eigenmächtig entschieden hat schwanger werden zu wollen. Da sie alleine über austragen oder abtreiben entscheidet, kann er, wenn er die Schwangerschaft nicht akzeptieren will, nur mit abhauen reagieren.
In solchen Fällen muss zuerst wieder eine Basis geschaffen werden, die KM muss dies allerdings auch zulassen und sich Sprüche wie: "er wollte das Kind nie haben, und jetzt soll er es auch nicht haben!" tunlichst verkneifen.
Ob das jetzt ein "bewähren" in Richies Sinne ist, möglicherweise, aber hier müssen beide Eltern wieder aufeinander zugehen.
Wenn aber ein normales, gutes Verhältnis zum Vater besteht, spätestens dann müsste die gemeinsame Sorge überhaupt kein Thema sein, sondern eine Selbstverständlichkeit.

Was ich bedaure: es wird in Deutschland sehr viel Geld ausgegeben um Anwälte, Jugendämter mit teilweise sehr einseitige Einstellungen, Richter, Sachverständige usw zu zahlen, die Probleme aber oftmals zementieren statt sie konstruktiv zu lösen. Anders eingesetzt könnten diese Mittel mehr Erfolg haben: Am Anfang jeder Trennung (wenn Kinder da sind), jeder Scheidung, nach der Geburt eines jeden KIndes einer Singlemami, die nicht mit dem Partner zusammenlebt, müsste eine ausführliche Beratung über mehrere Termine stehen, die den Werdegang des Kindes zum Thema hat, die Eltern zeigt wie es funktionieren kann.
Wir leben in eine Gesellschaft, in der die langjährige Ehe immer seltener wird, in der immer mehr Kinder in Patchworkfamilien aufwachsen. Da muss uns doch etwas konstruktiveres einfallen als alleine nach jedem Streit die Scherben zusammen zu kehren!
Gruß, Rob

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vertrauen oder miss(t)trauen bzgl biker!!!!!

Antwort von sterntaler am 20.05.2003, 22:01 Uhr

hallo @richie,

was mousy hier tagtäglich in bezug auf den KV vom minibiker beschreibt, sind IHRE ganz eigenen gefühle und erfahrungen, die sie seit der geburt bzw seit ihrer schwangerschaft mit diesem naiven mann erlebt und somit letztendlich auch geprägt haben.
ihre gefühle!!!

es sind, ich möchte es so umschreiben, tiefe wunden, die nicht heilen wollen, die ihr misstrauen diesem mann gegenüber immer wieder in irgendeiner form bestätigen und verschärfen!!!!!!
sei es durch irgendwelche dubiosen anwaltsschreiben, terminabsagen per sms?, verunglimpfungen ihrer person, bis hin zu demütigungen etc.

soviel sie ihm in bezug auf den minibiker entgegenkommt und einsichtig ihm gegenüber auftritt, sooft wird sie von ihm aufs argste neu hinters licht geführt!
ent-täuscht und ge-täuscht!
letztendlich täuscht sie sich nur selbst und zwar in diesem mann, der leider gottes nun mal der vater ihres süßen rackers ist!

ich weiß nicht, wieviele hier im forum, solch eine verfahrene situation betreffend des KV's, wie sie mousy seit geraumer zeit erlebt, mitmachen würden!!! *auchamgrübelnbin*

wenn hier im forum also ein glas halb VOLL ist, dann das von Bikermouse66!

ich habe nicht immer alle postings mitverfolgt, aber das was ich laß, reichte mir völlig aus um zu der gleichen erkenntnis zu gelangen!
mag sein, dass dieser mensch sich nicht ganz bewußt ist, was er im leben gerne möchte. seinen lebensplan noch nicht einmal richtig zu "papier" gebracht hat, trotz seines alters! er jedoch versucht hat, mit biker durch den minibiker ein "nicht bestelltes grundstück" zu bebauen. leider schiefgegangen.
nun, wo er bewußt merkt, was er verloren hat, wie glücklich die beiden in der neuen bikerpartnerschaft sind, macht er unbewußt ihr und auch gleichzeitig dem kind durch seine häufig schon fast fiesen aktionen das leben zur hölle!

ein altes sprichwort sagt,...."erst wenn man das haus verläßt und die tür zugeschlagen hat, weiß man wo der eigentliche schatz vergraben war!"

vertrauen, verantwortung, toleranz etc können ganz schnell an bedeutung verlieren, wenn derjenige sie nicht richtig zu deuten versteht.

@mousy, sorry,....aber, gell das mußte mal raus!!!!!:o))*tiiiiiiiiiiieflufthohlundgallewiederabschwillt*

knuddels an dich, den lütten biker und den alten schweden ;o))))))))
aus dem regnerischen kalten norden

talerchen & co

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vertrauen

Antwort von sterntaler am 20.05.2003, 22:07 Uhr

@robZitat:
"Was ich bedaure: es wird in Deutschland sehr viel Geld ausgegeben um Anwälte, Jugendämter mit teilweise sehr einseitige Einstellungen, Richter, Sachverständige usw zu zahlen, die Probleme aber oftmals zementieren statt sie konstruktiv zu lösen!"

oh wie wahr, kann mich da deiner aussage nur anschließen!!!

gruß
sterntaler

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Richie und die Frauen

Antwort von Rob am 20.05.2003, 22:11 Uhr

Mal zwei Bemerkungen:

@ Richie: mir fällt auf, das du sehr strak abstrahierst und die Erfahrungen und Nöte der einzelnen Muttis nur selten in deine Beiträge mit einbeziehst...

@ Muttis: mir fällt auf, das ihr oftmals Bemerkungen von Richie, die er gar nicht auf euch persönlich bezieht, auf eure eigene Situation bezieht...

Gruß, Rob *hofftdasjetztgeklärtzuhaben*

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rob und die erklärungen!! ;o)))))

Antwort von sterntaler am 20.05.2003, 22:22 Uhr

huhu du fliegender holländer!! ;o))) *sfg*
nunja,....oft muß man es ja auf die eigene situation und person beziehen, denn man hat ja auch eine ganz persönliche sache bzw frage ins forum gestellt. also erwartet man auch dementsprechend eine präzise antwort oder?????
und dass wir mamas uns immer gleich alles sooooo direkt und gaaaaanz persönlich zu herzen nehmen, deutet doch auf seeeeeehr viel gefühl und macht dieses forum letztendlich lebendig! ;o)))))))))

knuddels
talersche

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Gut beobachtet

Antwort von Richie am 20.05.2003, 23:35 Uhr

Hallo Rob,
danke für den vermittelnden Beitrag.
Meine Abstaktion erwächst aus dem Umstand,
daß dieses Medium Internet hier ja nur einen winzigen Ausschnitt einer z.B. in Gesprächen vermittelbaren 'Wirklichkeit'
zeigt.
Oftmals kann aber an den Schlußfolgerungen eines (hier gezeigten) Denkens eine unbewußte Tendenz sichtbar werden, die auch schon in der Geschichte der Betreffenden wirksam war.
Daher beschränke ich mich meist eben auf gewisse Schlußfolgerungen, anhand derer ich auf Teile der 'Geschichte' stoße und oftmals auch auf die einsetzende Abwehr, die die Betroffenen davon abhält, in ihr (gefürchtetes) Unterbewußtsein hinabzusteigen.
Ich will damit sagen, daß dieses Medium hier v i e l zu wenig (für mich) übermittelt, um überhaupt die Umrisse einer seelischen Landschaft zu erkennen, so daß ich eben nur schmale (abstrakte) Pfade gehe. MfG Richie

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Umgang

Antwort von Richie am 21.05.2003, 7:35 Uhr

Hallo huftier,

könnte frau auch andersherum sehen:
w e i l er so weit weg wohnt, müßte mehr getan werden, um den KV einzubeziehen, also auch 'mehr' Sorgerecht eingeräumt werden.
Offenbar siehst du Sorgerecht wie ein rein materielles Recht an, also ein Recht, in diesen und jenen Fragen mitbestimmen zu können. Du verkennst offenbar eben diesen geistigen, einbeziehenden, gleichberehtigenden Aspekt eines Sorgerechts, denn in den alltäglichen Angelegenheiten kannst du sowieso allein bestimmen und sicher auch viele andere Dinge des Kindes allein entscheiden. Dir wird auch kein 'mitsorgeberechtigter' Vater per eingeschlossenem Aufenthaltsbestimmungsrecht weder das Kind wegnehmen können, noch einen Umzug verhindern können.
Daß der KV über 500km hinweg seinen Umgang überhaupt wahrnimmt, ist m.E. schon reichlich Zeichen einer Zuwendung, und wenn er durch deinen Wegzug von da seine Umangs- und Übernachtungsmöglichkeiten e r h e b l i c h erschwert sieht, so hat er, wie ich denke,doch nicht Unrecht, fehlt ihm doch durch 'Wegfall' seines Elternhauses ein brauchbares Umfeld für seine Umgänge, die du nicht weiter zu erschweren hast, sondern sie zu erleichtern hast, zumal als immer noch allein Sorgeberechtigte.
Und welche (zussätzlichen) Erschwernisse er als KV in Kauf zu nehmen hat, unterliegt doch nicht deinem Oberurteil.
Und wieso hat ein so entfernter Vater deshalb kein Sorgerecht, weil er so entfernt wohnt? Hat er es nicht ohnehin schwer genug als Vater? Und du als alleinsorgeberechtigte Mutter stellst dich hin wie ein Staatsanwalt und hältst i h m einen schicksalhaften Umstand vor, den du auch noch erschweren willst und es ihm noch negativ auslegst, daß er sich dagegen wehren möchte. MfG Richie

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Re: Umgang

Antwort von huftier am 21.05.2003, 8:02 Uhr

Na das ist ja eine lustige Diskussion, die hier im Gange ist. Was heißt denn für Dich: mehr einbeziehen?? Was gibt es denn für ein "MEHR", wenn er das Sorgerecht hat?? Er meinte ausdrücklich, dass es ihm nicht darum geht, sich dann mehr einzubringen. Sorgerecht heißt alleine, dass ich über die schulischen und gesundheitlichen Angelegenheiten bestimmen muß/kann. In ähnliche Diskussionen habe ich ihn bisher sowieso immer mit einbezogen. Nein, er kann mir mit dem Sorgerecht das Kind nicht wegnehmen, meinen Umzug verhindern kann er auch nicht. Es reicht aber schon,dass er das als Druckmittel einsetzt, um seine Positinen durchzusetzen. Ich wollte übrigens nicht hier wegziehen, um ihm sein Umgangsrecht zu erschweren. Ich wollte hier wegziehen, weil meine Arbeit hier unerträglich ist und ich damals meinte, kurz vor der Kündigung zu stehen. Von irgendwas müssen wir eben auch ganz einfach leben. Natürlich habe ich Verständnis dafür, wenn ihm das nicht schmeckt, dass wir hier wegzeihen, ich habe aber kein Verständnis dafür, wenn er deshalb glaubt, über mein Leben mitbestimmen zu dürfen. Ich kann doch auch nicth sagen: Du mußt wegen Deinem Kind hierher zu uns ziehen, damit ich´s bequemer hab und nicht immer zu hetzen brauch, um den Kleinen noch vor fünf abends im Kindergarten aufzusammeln. Ich habs verdammt nochmal auch nciht bequem und kann ihm deshalb aber keine Vorschriften machen.

Ich erschwere seine Umgänge nicht, ich versuche, für mich und den Kleinen eine Lebensgrundlage zu schaffen. Das mit dem Unterhalt für den Kleinen hat er bisher auch nicht immer so ernst und wichtig genommen.

Nein, ich habe wahrhaftig kein Verständnis für ihn.

HUF

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Logik

Antwort von Richie am 21.05.2003, 11:20 Uhr

Hallo huftier,

eine Antwort bezüglich meines Vorhaltes wegen deiner 'Sich-In-Den-Schwanz-Beiß' - Logik hast du ja offenbar (argumentativ) nicht gefunden.
Ein evtl. Umzug erschwert o b j e k t iv
den Umgang des Kindes mit seinem Vater, wenn ich es mal so herum formulieren darf.
Ob du das willst, ist eine sekundäre Frage.
Der Umgang ist doch ohnehin schon über 500km hinweg schwierig und erreichte dann evtl. einen Schwierigkeitsgrad, der den KV ganz zur Einstellung seines Umgangs bringt.
Wenn du etwas tun willst, das den Umgang zusätzlich erschwert, dann sind doch die Einwände/Bedenken des KV nicht ein Eingriff in d e i n Leben, sondern der
Umzug ein Eingriff in das Verhältnis des Kindes zum Vater.
Zudem hättest du ja damals auch in die Nähe des KV ziehen können als Alleinsorgeberechtigte und deiner Logik nach Alleinsorgeverpflichtete.
Wer soll denn die Stimme des Kindes gegen dich erheben, um dir klarzumachen, daß ein Ansinnen, den Umgang mit dem KV nicht noch weiter zu erschweren eben k e i n
'Hineinreden' in deine individuellen Präferenzen ist, sondern ein legitimer Einwand, der zwar dich betrifft, dich aber primär gar nicht meint, sondern das Kind? MfG Richie

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vielleicht ist da noch zu erwähnen....

Antwort von Cherin am 21.05.2003, 14:21 Uhr

dass ich ja mit dem papa zusammenlebe, also in einer beziehung stecke. deshlab finde ich den schritt auch nicht mutig oder so. wenn wir verheiratet wären hätte er das sorgerecht auch. also von daher...

an eine trennung wollen wir da gar nicht denken :-)))

grüssle

gaby

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und....

Antwort von CHerin am 21.05.2003, 14:30 Uhr

ich höre/lese immer wieder, dass sich ein vater das sorgerecht erst "erkämpfen" muss, also erarbeiten, er muss erst beweisen, dass er VATER sein kann und nicht nur erzeuger.

ABER: wieso muss die frau das nicht beweisen? ich kenn viele fälle, in denen die kinder hundertmal besser beim papa aufgehoben wären, weil er PAP ist und sie nur erzeugerin.

was meint ihr, bin ich mit meiner einstellung schon "verurteilt" worden.. damit meinte ich jetzt nicht aprilscherz. aber meine mutter meinte doch tatsächlich zu mir ob ich denn von allen guten geistern verlassen wäre, meinem partenr (mit dem ich noch zusammen bin) das GS zu vereinbaren. schliesslich wüsste man ja nie, ob er nicht auch ist wie der erzeuger meiner ersten tochte, der wirklich nur erzeuger ist (leider...) ich habe sie dann gefragt ob sie nie angst hatte, dass unser vater uns verlässt, da hat sie nix mehr gemeint, nur: das wäre doch was ganz anderes, sie wären ja schliesslich verheiratet gewesen und seien es noch. ich frage mich aber: wo liegrt der unterschied?

auf jeden fall kommt in ca 8 wochen unser baby zur welt, UNSER baby!! und deshlab finde ich es nur gut und recht, wenn er auch seinen teil dazubeitragen kann und auch mal entscheidungen mit mir zusammen treffen darf. wer bin ich denn, dass ich mich für etwas besseres halte?

waren nur so mal meine gedanken....

grüssle aus der CH

gaby

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