Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 25.01.2012, 10:36 Uhr

Frage zur Lohnsteuererklärung?

...die Angaben zum anderen Elternteil auf der Anlage KIND sind notwendig, um überprüfen zu können, dass z.B. der Kinderfreibetrag nicht mehrfach in Anspruch genommen wird, sonstige Freibeträge in Zusammenhang mit dem Kind korrekt angesetzt werden etc.

Es ist eine berechtigte Frage - aus welchem Grund solltest Du den anderen Elternteil nicht angeben?

(Ansonsten - ich habe früher die Frage nach dem anderen Elternteil immer wahrheitsgemäß mit "die Vaterschaft wurde weder anerkannt noch festgestellt" beantwortet, rein juristisch gab es bei uns keinen Vater. Und genau das habe ich da auch reingeschrieben - ganz einfach.)

 
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