Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 19.04.2013, 8:09 Uhr

Frage zu - Oma erzwingt sich Umgangsrecht

Umgang muss ja nicht zwingend am Wochenende sein.

Arbeitet denn die Großmutter denn noch (Vollzeit?). Man kann sonst den Umgang mit der Großmutter auch unter der Woche stattfinden lassen. Ich gehe mal nicht davon aus, dass da gleich und zwingend eine Übernachtung stattfinden muss.

Arbeitet Oma also z.B. nur Teilzeit oder ist schon in Rente, dann kann doch ohne weiters Nachmittage unter der Woche genutzt werden.

 
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