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Geschrieben von jessy-less am 17.04.2013, 9:07 Uhr

kann ich das verlangen?

kann ich vom KV verlangen, dass er den Unterhalt am anfang des monats zahlt und nicht erst mitte oder wann es ihm grad passt?

 
7 Antworten:

Geldrenten sind mtl. im Voraus zu bezahlen

Antwort von desireekk am 17.04.2013, 9:58 Uhr

Hallo,

ganz klar im BGB geregelt:

§ 1612 Abs. 3 Satz 1 BGB

Geldrenten sind mtl. im Voraus, also zum 1. , zu bezahlen.

Viele Grüße

Désirée

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Re: kann ich das verlangen?

Antwort von Sternenschnuppe am 17.04.2013, 10:36 Uhr

Verlangen kannst Du das, aber schwerlich umsetzen.
Denn bis Du dann pfänden würdest, was ja Vorlauf braucht, ist es eh Mitte des Monats.
Von daher würde ich sagen : Froh sein dass er überhaupt zahlt und das Geld nicht verplanen für die erste Hälfte des Monats, dann fehlt es auch nicht.

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Re: kann ich das verlangen?

Antwort von carmenm. am 17.04.2013, 12:09 Uhr

hallo,es gibt aber auch arbeitnehmer die ihren lohn erst zur mitte des monats bekommen.

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Re: kann ich das verlangen? ja, aber

Antwort von ungewohnt am 17.04.2013, 12:25 Uhr

es nicht durchsetzen. Ich hatte ein Urteil: Zahlbar zum 1. des Monats und er hat - die 13 Monate, die er überhaupt bezahlt hat - immer erst zum 10.-25. d.M. bezahlt. Bei der Verhandlung wurde er nur darauf hingewiesen, er muss.... aber es hatte keine Konsequenzen.
Ich bekam den Rat, mich gar nicht auf eine Zahlung einzustellen (von seinem! Anwalt).
Also: ärger dich, plan es halt erst für Mitte des Monats ein!

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Das ist irrelevant!

Antwort von shinead am 17.04.2013, 13:11 Uhr

Egal wann ich mein Gehalt bekomme. Der Unterhalt und die Miete sind halt zum 1. fällig, alles andere ist Verhandlungssache.

Solange der Unterhalt problemlos läuft, würde ich Kulanz walten lassen. Wichtig wäre mir aber, darauf hinzuweisen wie es eigentlich sein sollte, dass ich seine Zahlungen aber so in Ordnung finde.

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Re: kann ich das verlangen? ja, aber

Antwort von desireekk am 17.04.2013, 16:04 Uhr

Naja... je nach Urteil: war daraus direkt vollstreckbar?
dann kannst Du am 4. d. M. direkt zum Gerichtsvollzieher marschieren und die Zwangsvollstreckung beantragen.
Kostet dich aber erst mal Vorauskasse.

man kann Recht anwenden oder auch nur staunend danebenstehen.

Viele Grüße
Désirée

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Re: kann ich das verlangen? ja, aber

Antwort von ungewohnt am 17.04.2013, 20:45 Uhr

klar, ich habe 2 x den Gerichtsvollzieher geschickt und mir die 130 € auch noch an die Backe gehangen.... wo nichts ist usw.

Ich wollte nur klar machen, dass selbst der Richter sagt: Hauptsache es wird gezahlt. Ob nu am 1. oder 30. sch**** egal

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