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Geschrieben von Sonne682 am 10.02.2013, 11:11 Uhr

Frage zu Kindesunterhalt...

Hallo ihr lieben,

ich denke im Moment über Trennung nach....nicht weil ich meinen Mann nicht mehr liebe, aber weil ich es einfach nicht mehr mit ihm "aushalte", mit seiner Art klarkomme...

Wir haben zwei Kinder, 1 Jahr alt und 10 Jahre alt. Nun muss ich doch in der Düsseldorfer Tabelle gucken was mein Mann netto verdient und dann diesen Unterhalt bezogen auf das Alter meiner KInder zusammen rechnen, oder? Bekomme ich dann komplett diesen Betrag??? Weil das wären ja 784 Euro?!

Für eure Hilfe wäre ich dankbar.

LG
sonne

 
4 Antworten:

Re: Frage zu Kindesunterhalt...

Antwort von Brittad am 10.02.2013, 12:06 Uhr

Nein, von dem Betrag, der in der DD Tabelle steht, musst Du noch pro Kinde je die Hälfte des Kindergeldes abziehen...

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Re: Frage zu Kindesunterhalt...

Antwort von Catmu am 10.02.2013, 13:47 Uhr

Und er kann noch einzelne Posten von seinem Nettogehalt in Abzug bringen, nennt sich dann bereinigtes Nettoeinkommen.

Rechnet dir ein Anwalt aus.

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Re: Frage zu Kindesunterhalt...

Antwort von CKEL0410 am 10.02.2013, 17:46 Uhr

Nein er kann arbeitsbedingte aufwändungen in abzug bringen und kg zu halfte abziehen ich wurde es berechnen lassen. Muss er z.b. viel tanken etc kann das abgezigen werden

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Re: Frage zu Kindesunterhalt...

Antwort von Keldana am 12.02.2013, 12:12 Uhr

Ganz unten in der Tabelle sind die Beträge zu finden, bei denen das Kindergeld bereits abgezogen ist. Nach Deinen Angaben wärst Du in Stufe 4, Dein Mann hätte also netto zwischen 2301 und 2700 Euro. Der Zahlbetrag wäre dann laut Tabelle 600 Euro (273+327).

Es kommt natürlich ein bißchen darauf an, wo genau er liegt. Normalerweise kann ein Arbeitnehmer noch ungefähr 10% von den Nettokosten abziehen (arbeitsbedingt). Dadurch könnte er dann gegebenenfalls eine Stufe tiefer rutschen, oder wenn er wirklich sehr hohe Kosten (z.B. für den Arbeitsweg) hat auch 2 Stufen. Aber mit ungefähr 600 Euro (1 Stufe tiefer wäre 566 Euro) kannst Du dann rechnen.

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