Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 12.04.2013, 22:59 Uhr

Findest Du 1.200,- € viel???

Wenn sie davon Miete, Strom, Telefon, diverse Versicherungen, vielleicht ein kleines Auto, Zeitschriften abzieht... bleibt nicht mehr so ewig viel.

Und es kann tatsächlich sein, daß unter 25jährige "Rückkehrer" nicht wieder in die BG der Mutter aufgenommen werden. Nur, für diese Fälle greifen ganz andere Rechnungen nach § 9 Abs.5 SGB II, und danach könnte sie ihm keine Unterstützung geben, oder wenn, dann nur ein Minimum. Ergo müßte er auch seinen Mietanteil gezahlt bekommen.

Nur, dieses Theater würde ich gar nicht mitmachen, vor allem, wenn mein eigenes Leben, dazu noch mein geregeltes Sexualleben , darunter leiden würde... mit 24 Jahren ist beim Kind der Erziehungsauftrag erfüllt und keine vorrangige Verantwortung mehr da. Und genau dieses muß sie dem Sohn unmißverständlich sagen, Konsequenz: Er zieht aus, notfalls eben unter die Brücke, es ist seine Entscheidung für ein Faulenzerleben, das muß sie aber nicht sponsern...

Ralph

 
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