Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 01.02.2012, 16:25 Uhr

finanzielle Hilfen für alleinerziehende

Die meisten Fragen kann ich nicht beantworten, aber dein Urlaubsanspruch ist der jeder anderen Vollzeit- oder Teilzeitkraft. Ausser du hast schriftlich darauf verzichtet indem du einen anders lautenden Arbeitsvertrag unterschrieben hast.

 
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Stichwort: Finanzielle Hilfen

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