Geschrieben von Pamo am 01.02.2012, 16:25 Uhr |
finanzielle Hilfen für alleinerziehende
Die meisten Fragen kann ich nicht beantworten, aber dein Urlaubsanspruch ist der jeder anderen Vollzeit- oder Teilzeitkraft. Ausser du hast schriftlich darauf verzichtet indem du einen anders lautenden Arbeitsvertrag unterschrieben hast.
- finanzielle Hilfen für alleinerziehende - Karina79 01.02.12, 7:14
- Re: finanzielle Hilfen für alleinerziehende - Strudelteigteilchen 01.02.12, 8:00
- Re: finanzielle Hilfen für alleinerziehende - leaelk 01.02.12, 8:22
- Re: finanzielle Hilfen für alleinerziehende - mf4 01.02.12, 8:25
- Re: finanzielle Hilfen für alleinerziehende - Pamo 01.02.12, 16:25
- Re: finanzielle Hilfen für alleinerziehende - MeinSternchen 01.02.12, 17:08
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von Suka73 19.01.2009
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