Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von leaelk am 01.02.2012, 8:22 Uhr

finanzielle Hilfen für alleinerziehende

Hallo,
ich hatte bei meinem 400 Euro-Job gar keinen Urlaubsanspruch und auch keinen Anspruch auf Krankheitslohnfortzahlung, denn ich wurde nur für die Stunden bezahlt, die ich faktisch auch gearbeitet habe.
Rechtlich ist das korrekt, wenn das im Vertrag festgehalten ist.
Also dort nachlesen!

Wenn Dein Kind 6 Jahre alt ist, dann wirst du ja mehr arbeiten können. Und wenn dann der Unterhaltsvorschuss weg fällt, dann wird die Differenz wohl von Deinem Lohn ausgeglichen werden können.
Ansonsten wird das Hartz IV aufgestockt.

Zum Thema Betreuung: In vielen Bundesländern gibt es schon Kindergartenplätze für Kinder unter 3. Allerdings meist nur für Mütter mit Beruf (manchmal auch bei nachgewiesener Job-Suche).
Ab 3 Jahren gibt es in allen Bundesländern Ganztagesplätze.

LG K erstin

 
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