Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Möhrchen am 16.07.2012, 15:19 Uhr

Erhöhte Obliegenheitspflicht

Der KV hat als Unterhaltspflichtiger eine erhöhte Obliegenheitspflicht. Ich vermute mal, daß er aktuell erst mal ALG1 erhält und da sind die Auflagen etwas niedriger...wobei er sich dann auch aussuchen könnte, welchle Wohnung er hat, wenn er die durch das ALG1 alleine finanzieren könnte...aber davon würde ich mal ausgehen, wenn er es sich leisten kann, die Nase oben zu tragen, weil er eine bestimmte Ausbildung genossen hat...sobald er ins ALG2 rutscht, sieht das noch anders aus...wie gesagt, das ist meine Vermutung.

 
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