Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Misty am 23.06.2011, 17:09 Uhr

Ergänzung

Vielleicht ist das ganze ja auch vom Bundesland abhängig. Bei mir wurde das Randstundenbetreuung genannt, weil die Kinder im wesentlichen ja bereits betreut waren.
Die Tagesmutti habe ich mir selber gesucht. Ganz einfach über das örtliches Wochenblättchen.
Das JA hat in dem Falle (Randstunden) zugestimmt, jemanden "Fachfremdes" auch ohne die erforderlichen Kurse zu nehmen. Denn die vorhanden Tagesmütter betreuen (zumindest hier) eigentlich nur unter 3jährige.
Einzige Vorraussetzung für die Dame war ein Erste-Hilfe Kurs und ein Führunszeugnis! Angestellt habe ich selbst sie auf Minijobbasis. Einen Teil ihres Gehaltes bekam sie dann vom Jugendamt, den anderen von mir. Zusaätzlich musste ich den Elternbeitrag an JA und die Pauschale an die Minijobzentrale abdrücken (Beschäftigte im Haushalt, sind nicht so teuer)
Bei mir ging es eben auch um die Frage ob ich überhaupt arbeiten gehen kann!

 
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