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Geschrieben von Lotte08 am 22.06.2011, 20:59 Uhr

Welche Möbel darf ich beim Auszug mitnehmen wenn er die Polizei ruft?

Hallo ihr lieben,
ich schreibe mal wieder....
Mein Mann und ich konnten uns heute abend nicht auf eine Auszahlungssumme einigen und zum Hausverkauf stimmt er nur mit Bedingungen zu. Diese Bedingungen sind nicht annehmbar - Knebel!
Er sagt, ich darf beim Auszug nur die Möbel mitnehmen, die mir auch wirklich gehören. KEINE Waschmaschine, nur eins der 2 Kinderzimmer, keinen Wohnzimmerschrank. Eine Waschmaschine habe ich in die Beziehung mit reingebracht - sie wurde aber in der Beziehung erneuert. Die Kinderzimmer und Schränke sind 50%-50% angeschafft. Mal bar bezahlt, mal vom gemeinsamen Haushaltskonto - mal hat er bezahlt und ich ihm die Hälfte überwiesen.
Er steht anwesend um zu kontrollieren wenn ich ausziehe! Dann würde er vielleicht die Polizei rufen - würde ich ihm zutrauen.
Wie läuft es dann? Muss ich bei allem nachweisen, was ich aus dem Haus schaffe was ich bezahlt habe? Wie sieht es denn mit Blumen, Geschirr und anderem aus?

Und dann darf er alles behalten und alles benutzen? Ich bekomme da nicht meine Hälfte des Geldes wieder - und wenn ich einmal ausgezogen bin, dann bekomme ich die Sachen doch gar nicht wieder...

Könnt ihr mir etwas raten?
Danke

 
12 Antworten:

Re: Welche Möbel darf ich beim Auszug mitnehmen wenn er die Polizei ruft?

Antwort von Fru am 22.06.2011, 21:07 Uhr

Was soll die Polizei dann machen??? Versteh ich nicht so ganz??? Dich wegen Raub verhaften???

Ich würde an Deiner Stelle jetzt ins Bett gehen, eine Nacht drüber schlafen und dann nochmal mit ihn an einen Tisch und dann das alles vernünftig klären...Du hast definitiv Anspruch auf die Hälfte des Eigentums....

LG

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ich mein...

Antwort von Lotte08 am 22.06.2011, 21:16 Uhr

... dass ich evtl. den Wohnzimmerschrank dalassen muss (sprich:er wird wieder reingetragen) und für alles Quittungen zeigen muss?

Oder wie läuft das dann?

Hat jemand Erfahrung?

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Re: Welche Möbel darf ich beim Auszug mitnehmen wenn er die Polizei ruft?

Antwort von shinead am 22.06.2011, 21:22 Uhr

Grundsätzlich:
Die Kinderzimmermöbel gehören den Kindern! Die gehen dorthin bzw. bleiben da wo die Kinder wohnen. Die werden nicht geteilt, auch wenn Dein Mann sich auf den Kopf stellt.

Hattet ihr Zugewinngemeinschaft vereinbart? Das ist der reguläre Ehemodus.
Habt ihr euren Hausstand zusammen aufgebaut oder hat ist einer beim anderen eingezogen? Bei ersterem wird 50/50 geteilt, bei letzterem geht einer fast ohne Möbel. Die WaMa die Du in die Ehe gebracht hast, darfst Du erneuert mitnehmen...

Wegen dem Haus: Wenn er Dich auszahlen kann und die Bank Dich aus dem Vertrag entlässt, muss er nicht verkaufen. Allerdings gibt es da gesetzliche Regelungen, an die auch er sich halten muss.

Mach' ein Gedächtnisprotokoll und mache morgen oder Freitag einen Termin mit Deinem Anwalt aus. Lass Dich zu nichts ein ohne mit einem Fachmann gesprochen zu haben. Da versucht Dich jemand über den Tisch zu ziehen! Lass Dir das nicht gefallen!

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und das Problem ist...

Antwort von Lotte08 am 22.06.2011, 21:25 Uhr

das es zum ersten Mal in seinem Leben nicht so läuft wie er es gerne hätte. Er hat von seinen Eltern immer alles in den Hintern gesteckt bekommen.
Nun ist er bockig, wird laut. Wir haben uns schon öfter zusammengesetzt. Er kann halt nicht die Summe finanzieren, die ich zu bekommen habe. Ich möchte auch nicht, dass es über die Anwälte geht - aber auf seine Forderungen zum Hausverkauf kann ich nicht eingehen.

Er hat mich die ganze Zeit der Beziehung unter Druck gesetzt, ich habe mich unterdrücken lassen und er hat mir gedroht - das soll für mich nun aber vorbei sein. Ich möchte so nicht mehr leben und habe nun die Kraft zu gehen.

Gruß
Lotte

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Re: Welche Möbel darf ich beim Auszug mitnehmen wenn er die Polizei ruft?

Antwort von Suka73 am 22.06.2011, 21:33 Uhr

Versuche, Quittungen und Belege für DEINE Möbel zu finden. UND versuche Dich damit abzufinden, dass ein Großteil dort bleiben wird. Ich habe ja selbst mal bei einem Rechtsanwalt gearbeitet, ich kann Dir da Geschichten erzählen... also BESTEHE nicht auf DEN Gurkenhobel oder den und den Teller. Wenns an Geschirr hapert, ich habe hier noch tonnenweise, das ich nicht unter bekomme, da meine Küche jetzt kleiner ist als früher - sag was, ich schick Dir was.
Die Kinderzimmer gehören dem, wo die Kids in Zukunft ihren Hauptwohnsitz haben werden, also DIR. Aber das ist auch so eine Sache. Denn rein rechtlich gesehen hat der jenige das Eigentum, ders bezahlt hat. Anders sieht es dann, wie hier schon erwähnt, natürlich aus, wenn Zugewinngemeinschaft besteht usw. Geh mal bei Wikipedia rein. Auch gute Antworten gibt www.recht.de - das Familienforum aufrufen.

Warum willst du es nicht über Anwälte laufen lassen? Wir reden hier sicherlich nicht nur von 500 Euro, gerade bei diesen hohen Summen und Hausübertragung usw. würde ich in JEDEM Fall einen Anwalt einschalten, und sei es wirklich nur zu Beratungszwecken.

LG Sue

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Re: und das Problem ist...

Antwort von shinead am 22.06.2011, 21:47 Uhr

Laß Dich zumindest beraten um Deine Rechte zu kennen!

Beim Haus geht nichts am Anwalt vorbei! Dafür ist zuviel Geld im Spiel, dass Du für den Aufbau und die Sicherung deines neuen Lebens brauchst!!!

Vielleicht Verhandlungen zu viert. Also jeder mit Anwalt. Aber nicht mehr ohne Fachwissen!

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ach übrigens...

Antwort von Suka73 am 22.06.2011, 21:59 Uhr

habe ich bereits mal bei einem Umzug mitgewirkt, wo die Polizei dann auf der Matte stand, die wurde aber wegen Gewalt angerufen - der Ex-Mann von meiner Freundin meinte dann gleich noch, dass ich Sachen einpacken würde, die IHM gehören. Die Polizei meinte, dafür wären sie nicht zuständig, sprich, die machen dann nichts, denn die Polizei kann vor Ort nicht überprüfen, wem welcher Gegenstand nun wirklich gehört - das geht dann wirklich über den RA danach.

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Re: ach übrigens...

Antwort von cke04 am 22.06.2011, 22:21 Uhr

hallo
na da wird man sich doch als erwachsene einigen können auch wenn man gekränkt ist.
wir haben halbe halbe gemacht,ich sollte in der wohnung bleiben,hab die küche behalten und der rest wurde aufgeteilt,kizi ist natürlich geblieben.
ihr habt in einer ehe gelebt,ein richter wird da sicher genau so denken.

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Re: ach übrigens...

Antwort von Suka73 am 22.06.2011, 22:52 Uhr

na hast Du ne Ahnung :o))) Wir hatten damals wirklich einen Rechtsstreit über Gurkenhobel und einzelne Teelöffel. Also wir = unsere Kanzlei. Auch bei dem Auszug, wo ich mitgewirkt habe, hätte ich mit sowas nicht gerechnet. Ich habe Gläser eingepackt, er hat die Gläser wieder ausgepackt, ich habe eingepackt, er ausgepackt. Da wurde um alles gestritten, hauptsächlich von ihm (der Verlassene) Das sind so die letzten Züge des Wehrens und auch Kämpfens.

LG sue

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Re: ach übrigens...

Antwort von cke04 am 22.06.2011, 23:22 Uhr

oh man sachen gibt es....gurkenhobel,naja der letzte versuch!

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Re: Welche Möbel darf ich beim Auszug mitnehmen wenn er die Polizei ruft?

Antwort von Schreckschraube am 23.06.2011, 9:22 Uhr

Sowas Ähnliches habe ich auch hinter mir. Mein Ex meinte damals, ich würde ihm die Hälfte dessen bezahlen, was die Kindermöbel wert sind (die einzigen richtig teuren Möbel im Haus :-) )

Das lässt sich nur mit Anwalt klären. Und ich verstehe auch nicht, warum du so davor zurückschreckst!! Er versucht dich hier mit Macht über den Tisch zu ziehen. Mit Anwalt wird ihm dieser Zahn schnell gezogen.
Allerdings würde ich mich auch nicht über Kleinteile streiten. Da meinte mal eine Anwältin, es wäre sinnvoller, sie gleich aus dem Fenster zu werfen

Geh zum Anwalt. Der wird dir vermutlich sagen - so war es bei mir jedenfalls - dass alle Möbel und Gegenstände, die die Kinder brauchen, sowieso mitgenommen werden können. Waschmaschine auch. Über andere Möbel muss man sich einigen. Aber auch das geht mit Anwalt deutlich leichter. Was die Auszahlungssumme betrifft, ist das ohne Anwalt sowieso Quatsch!

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willkommen im Club ;-)

Antwort von Ikmam am 23.06.2011, 11:46 Uhr

So ein Modell habe ich auch als KV gewählt - und es ist ÄTZEND, wenn sie merken es läuft mal nicht nach ihrer Nase.

Ich kann den anderen nur zustimmen: Es wird nicht besser werden, laß Dich wenigstens beraten. Am Anfang. als ich noch ziemlich unschlüssig / ängstlich war, hat mir die kostenlose Beratung im Frauenhaus ein großes Stück weitergeholfen. Einfach mal zu hören "ER spinnt hier", manchmal sind sie ja so überzeugend hartnäckig, daß man anfängt zu zweifeln ....

Du solltest ohnehin für jede weitere Verhandlung eine rechtliche Grundlage im Kopf haben, sonst zieht er Dich ruckzuck doch noch irgendwo über den Tisch.

Mein Noch-Mann spielt inzwischen darart beleidigte Leberwurst und Knüppelwerfer, daß es inzwischen schon lustig wäre, würde es nicht auf dem Kreuz der Kinder laufen. Beispielsweise: Er will die Kinder zu sich holen (alle 4), weil nur ER sich vernünftig und aufopferungsvoll um sie kümmern könnte (seine Meinung), weigert sich aber gleichzeitig, bei der Krankenkasse nötige Unterlagen einzureichen und hat Ihnen damit den Versicherungsschutz lahmgelegt. Verstehen muß man das nicht ....

Viel Glück, halt durch !!

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