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Geschrieben von fenja2003 am 28.02.2009, 8:23 Uhr

Erbe für minderjährige Kinder ausschlagen, ein paar Frage hierzu

Hallo,

ich denke, hier finde ich vielleicht pers. Betroffene die mir weiterhelfen können.

Mein Mann und ich sind seit 2005 getrennt, de facto aber noch verheiratet mit allen Rechten und Pflichten.

Seit 2006 ist er schwer krank und es geht nun, nicht unvorhergesehen, aber früher als erwartet, dem Ende zu.

Ich mußte nun seine Unterlagen an mich nehmen, auf vielfachen Rat auch seitens des evangelischen Sozialdienstes, denn nach seinem Tod darf ich nichts mehr an mich nehmen, ich muß das Erbe ausschlagen, da er verschuldet ist. Er hat seit 2007 eine eigene Wohnung, in welcher er meines Wissens nach aber nicht gemeldet ist.

Summa summarum sind es weniger Schulden als erwartet, ich habe um die 3000 Euro "entdeckt" an Kreditverbindlichkeiten, offene Rechnungen ca. 900 Euro, Unterhaltsschulden ca. 5000 Euro (Erwerbsunfähigkeit wurde seitens des Freistaats Bayern nicht berücksichtigt, er ist seit 2006 erwerbsunfähig und somit zahlungsunfähig).

Für den Unterhalt gibt es einen Zwangsvollstreckungsauftrag, mir liegt nur die Urkunde nicht vor, lediglich die Info seitens des Finanzamtes (mein Guthaben aus der Einkommensteuererklärung 2007 wurde im Oktober 2008 aufgrund dieses Titels gepfändet, diese Sache ist beim Anwalt, der bis 13.3. im Urlaub ist).

So, ich habe mir nun sagen lassen, dass ich für meine Tochter und seine Exfrau für ihren Sohn das Erbe ausschlagen muß. Hierfür ist ein Nachweis über die Überschuldung des Erbes zu erbringen. Wie sieht sowas aus und wer wird den Nachweis verlangen? Mir ist das alles noch etwas schleierhaft, ich wäre froh über weitere persönliche Erfahrungen, die Angaben im Net sind doch meist widersprüchlich.

Dann stellt sich mir die Frage was mit den offenen Rechnungen passiert. Strom ist offen, Telefonrechnungen seit Januar, die Steuerberaterin möchte noch Geld, Miete fr März wäre morgen zu zahlen- das Geld, was jetzt noch auf dem Konto ist, reicht dafür gar nicht. Auch habe ich gesehen, dass die Krankenkasse zuletzt im Januar gezahlt wurde, er ist freiwillig in der GK.

Was nun? Ich habe mit freundlicher Unterstützung der Bank das Guthaben auf mein Konto transferiert. Aber: was zahle ich nun davon? Und: wie lange darf ich das noch?

Mir kam heute Nacht der Gedanke, dass man die Überweisung auf mein Konto vielleicht anfechten könne. Nicht, dass ich jetzt seine Rechnungen von seinem Geld, welches auf meinem Konto liegt, zahle und das Geld dann zurückverlangt wird. Ich weiß, das ist alles sehr wirr, vielleicht hat jemand hier selbst Erfahrungen damit gemacht und kann mir weiterhelfen.

Wißt ihr, ich hab ihn sooft verflucht und wir haben uns ja auch nicht grundlos getrennt- aber sein aktueller Zustand treibt mich zur Verzweiflung. Was er gerade durchlebt ist nicht einfach "nur" sterben. Ich hab ihn Donnerstag in der Klinik gesehen und dachte mir, es ist so menschenunwürdig und grausam, dass er nicht einfach schnell einschlafen darf. Ich werde dieses Bild von ihm nie, nie mehr aus dem Kopf kriegen.

Unsere Tochter ist, zum zweifelhaften Glück in diesem Fall, noch zu klein um alles wirklich zu begreifen. Mein Stiefsohn allerdings ist 12 und verständig, ihn bewegt es sicher mehr. Er lebt bei seiner Mutter, die ich die Tage kontaktieren muß und werde. Informiert hat mein SV sie bereits.

Danke für´s lesen und euren Rat

Maike

 
8 Antworten:

Re: Erbe für minderjährige Kinder ausschlagen, ein paar Frage hierzu

Antwort von Inini am 28.02.2009, 9:32 Uhr

Soweit ich weiß, kannst du dich diesbezüglich ans Amtsgericht wenden, da ja quasi deine Kinder das Erbe ausschlagen und nicht du. Falls du für deine Kinder eine Beistandschaft beantragt hast, kannst du dich ggf. auch über deine Sachbearbeiterin informieren.
In jedem Fall erkundige dich mal direkt beim Gericht, wie du am besten vorgehst!
LG!

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Re: Erbe für minderjährige Kinder ausschlagen, ein paar Frage hierzu

Antwort von taram am 28.02.2009, 9:55 Uhr

Hallo,

nach Wissen des Todes hat man 5 oder 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Hier ist es kokay, das Erbe auf den letzten Drücker abzulehnen, dann kann man vorher alles verwertbare in den eigenen Besitz bringen. Es machen die meisten Menschen so. Ich selber habe es beim Tod meiner lieben Mama auch gemacht. Wohnung geräumt und dann das Erbe ausgeschlagen. Von einem Nachweis der Überschuldung habe ich nichts gehört, brauchte ich nicht. Einfach zum Amtsgericht an dem Wohnort des Verstorbenen. Dort wo er als letztes gemeldet war! Dort mußte ich einfach nur sagen, warum ich das Erbe aussschlage.

Ich würde einfach mal googeln.

Alles Gute Taram

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Re: Erbe für minderjährige Kinder ausschlagen, ein paar Frage hierzu

Antwort von Dinky am 28.02.2009, 10:04 Uhr

Du hast 6 Wochen ab Kenntnisnahme Zeit die Erbschaft für dich und die Kinder auszuschlagen. Einen Schuldennachweis musst Du meines erachtens nicht beibringen.. Was die offenen Rechnungen angeht, versucht man erstmal einen weiteren möglichen Erben, wie Eltern, Geschwister usw. zu finden, haben alle ausgeschlagen bleibt oft der Gläubiger auf seinen Forderungen sitzen. Es kann auch sein, dass nahe Verwandte trotz Ausschlagung trotzdem bestattungspflichtig bleiben (ist glaub ich auch je nach Bundesland unterschiedlich) Ich wünsche Dir viel kraft!

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Oha!

Antwort von desireekk am 28.02.2009, 14:30 Uhr

Oha Taram!

WENN das Erbe ausgeschlagen wird dann muß es GANZ ausgeschlagen werden!
Dann darf man nicht mal kurz duerch die Wohnung huschen und einsammeln, was einem so gefällt und was noch "Wert"hat und dann den Rest dem Staat überlassen!

Beim Erbe gilt wie praktisch immer:
Ganz oder gar nicht.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Oha!

Antwort von taram am 28.02.2009, 15:14 Uhr

Hallo,

mir wurde es sogar von der Rechtsstelle des Amtsgerichts so geraten. Und ehrlich, es geht hier doch auch um persönliche Dinge des verstorbenen. Und es machen die Meisten so. Willst du den Vermieter auf der Wohnungsauflösung sitzen lassen? Auch sehr nett.
Und die Beerdigungskosten belieben auch bestehen, wenn man das Erbe ausschlägt. Diese müssen die Hinterbliebenen tragen, so oder so.

Gruß Taram

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Re: Oha!

Antwort von Dinky am 28.02.2009, 15:51 Uhr

Es ist trotzdem nicht in Ordnung die Wohnung vorher auszuräumen.. Wenn man persönliche Sachen haben möchte muss man das mit dem Vermieter (der ja zum Schluss auf den Sachen sitzen bleibt) absprechen.. Fotos z.B. wird er gar nicht behalten wollen. Der Vermieter schaut ja, ob er noch einiges verkaufen kann um damit ein paar seiner offenen Kosten zu decken. Ich persönlich kann solche Erbschleicher nicht leiden, alles mögliche abgreifen und auf den Schulden andere sitzen lassen.. Sorry, meine Meinung! Und das man die Bestattung übernommen werden muss, find ich gut. Gilt ja nur für Verwandte 1. Grad.

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nein!; und @fenja

Antwort von mama.frosch am 28.02.2009, 19:47 Uhr

es ist juristisch nicht erlaubt, noch etwas aus der wohnung zu holen! ob man das im konkreten fall unter der hand macht, ist ein anderes thema. aber wenn hier der neue herd oder das klavier verschwindet ist es schon offensichtlich und gilt als annehmen der erbschaft, wenn es entdeckt wird; im gegensatz zu kleinkram, ob persönlich oder von wert, wo es eben gar nicht auffällt.
wo ich aber auch aufpassen würde, denn wenn er z.b. eine münzsammlung von gewissem wert hat, die er als sicherung bei einem vertrag eingesetzt hat und die ist dann plötzlich nicht mehr da würde fenja zumindest misstrauisch begutachet werden.

@fenja:
ich kann dir sagen, wie es bei uns war.
mein partner musste erst selbst das erbe ausschlagen, da es seine mutter war die gestorben ist. diese erbausschlagung ging ohne irgendwelche überschuldungsnachweise. dann bekam unser sohn post, wir hatten vier wochen zeit, das erbe beim amtsgericht auszuschlagen. das war ein rein formaler akt (der nebenbei 20 euro gekostet hat).

ab dem zeitpunkt des todes durfen keine kontotransaktionen mehr durchgeführt werden da das als annahme des nachlasses/erbes gilt. rechnungen durften nicht beglichen und auch die wohung nicht gekündigt werden! ein freund hatte deshalb eine fette klage laufen. das ist alles sache des erben bzw. nachlassverwalters (amtsgericht).

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Re: nein!; und @fenja

Antwort von fenja2003 am 01.03.2009, 8:17 Uhr

Hallo,

also, Dinge von Wert gibt es dort ohnehin net. Die Wohnung ist möbliert gemietet und der teuerste Gegenstand seines persönlichen Besitzes ist seine Mikrowelle.

Darum geht es mir konkret auch gar nicht. Ich wollte eigentlich nur niemanden auf den Schulden sitzen lassen, weder die Vermieterin noch sonst jemand. Wenn die Tilgung seiner Schulden für mich jetzt aber zu einer heiklen Geschichte werden kann- ähm ja, dann muß ich es lassen. Das ist doch ein kranker Gedankengang, aber: ich überweise heute die Rate an einen Gläubiger, er verstirbt heute Nacht, und morgen gilt dann das Erbe aufgrund der ÜW als angenommen? Nee. Dann tue ich das natürlich nicht.

Ich hatte gehofft, noch soweit alles zahlen zu können, damit eben das möglichste gezahlt ist. Wobei ich eher die KK, die Steuerberaterin etc gezahlt hätte, bevor ich an den Kredit denke.

Ich muß ja nochmal klarstellen, dass das alles NICHT meine Schulden sind. Dass er bei mir auch etliche Ausstände hat, an die ich gar nicht mehr denken will. Ich bleib ja auch auf tausenden Euros sitzen und komme noch für seine Beerdigung auf- das ist nunmal so. Und das soll dann auch in Ordnung sein. So empfinde ich es jedenfalls. Dafür habe ich nunmal eine Zeit meines Lebens mit ihm geteilt.

Außer seinem Vater existiert auch keine Verwandschaft mehr. Und der Mann ist auch schwerstkrank und Pflegefall. Die emotionale Verantwortung für ihn trage ich auch ohne zu klagen.

Ich kann jetzt ohnehin nur warten. Wirklich wichtig ist ja nur, dass die Kinder damit nicht belastet werden.

LG, Maike

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