Geschrieben von Big Mamma am 21.02.2009, 9:27 Uhr |
auch nochmal zum kinderbonus *g* WANN darf der papa das abziehen?
hi, also irgendwie weiss ja keiner wann das kommt, woher soll der papa dann wissen wann er abziehen darf? ich meine, manche nette väter werden sicher glech im märz davon gebrauch machen. so dann kommt der bonus erst im april ( bei mir z.b. erst zum 15. ) dann müsste ich ihm ja 6 wochen das vorstrecken.
das stell ich mir für manche schwierig vor.
LG MEL
Re: auch nochmal zum kinderbonus *g* WANN darf der papa das abziehen?
Antwort von Judith31 am 21.02.2009, 9:51 Uhr
hmm hab ich mich auch gefragt...ich hoffe mal, mein Ex macht das nicht, ich denke er darf das auch gar nicht so einfach, da ich einen festen Beschluß vom Gericht habe, mit dem genauen Unterhalt...keine Ahnung...Grüßle judith
Re: auch nochmal zum kinderbonus *g* WANN darf der papa das abziehen?
Antwort von Carina+Eve am 21.02.2009, 10:18 Uhr
hallo
im märz oder april halt,in dem monat wo der bonus auch kommt.
ich schätze mal die meißten werde es im april abziehen,sie sind dann auf der sicheren seite.
ich hab den papa gefragt ob er die 50 euro haben will,ich soll ihr was schönes davon kaufen,das werd ich auch machen,klamotten für den frühling werd ich davon wohl holen.
die meißten anwälte sprechen die papas sogar an,der anwalt meines freundes hat ihn darauf aufmerksam gemacht,er soll es doch für die kinder anlegen oder etwas schönes für sie kaufen.
ich schätze mal das es noch eine info geben wird wann der bonus nun genau gezahlt wird.
gruß carina
Re: auch nochmal zum kinderbonus
Antwort von IgelMama am 21.02.2009, 10:56 Uhr
Ich werds so machen, sollte Vattern was abziehn ( er zahlt eh nur gaaanz wenig, wenn überhaupt), geh ich zur Arge, da mir ja ein Teil des Unterhalts fehlt (so wurde mir das nun geraten), da Vattern noch tausende von Euronen Unterhaltsschulden bei mir hat, verrechne ich seine 50 Euro je Kind damit und er hat gefälligst alles zu zahlen ohne Abzug.
Und den Schrieb seiner Anwältin, ich solle ihm zum 1.4. je Kind 50 Euro überweisen, hab ich dezent zu meinen Akten gelegt (bzw. zu meiner Sammlung seiner Unverschämtheiten).
Der kriegt nüscht von mir, sonst kann er sich auf sein Urlaubsticket noch draufschreiben. sponsort by meinen Kindern....!
Re: auch nochmal zum kinderbonus
Antwort von Pinky2 am 21.02.2009, 11:24 Uhr
Also mein Ex zieht sich ja immer sofort alles ab was geht. Ist superschnell bei den neuen Unterhaltsregelungen bzgl. des Kindergeldes. Ich glaube er wird es sich auch abziehen.
Tut er es nicht, werd ich ihn nicht darauf hinweisen sondern die 150 Euro (drei Kinder) aufs Sparkonto packen und warten. Wielange kann er es den eigentlich zurückfordern bzw, wann wäre es verjährt?
Lieben Gruss
Pinky (mensch der hat eh vom Kindergeld immer über 200 Euro im Monat und hat die Kinder nur 4 Tage, was will der mit noch mehr. Die Kinder brauchen Sommersachen und da bräuchte ich das Geld dringender.)
Re: auch nochmal zum kinderbonus
Antwort von shinead am 21.02.2009, 13:20 Uhr
So einfach kann er das Geld nicht zurück fordern.
Das ganze entspricht dem Juristischen Begriff der "Entreicherung (Unterhalt ist verbraucht)".
Einer Rückforderung würde ich nur nach Rücksprache mit meinem Anwalt zustimmen...
Was ist Kinderbonus genau?
Bitte um Hilfe =(...
Fastet ihr ???? und was wäre das schlimmste?
Habt ihr ein Freitags-Ritual?
Jetzt zerre ich mal eine RUB-Umfrage hier rüber
Wie seht Ihr das?
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