http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2009/0101-200/120-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/120-09.pdf .... Artikel 5 Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus Der nach § 66 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und § 6 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes zu zahlende Einmalbetrag ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Einmalbetrag mindert die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht. ... mehr steht da nicht mehr, und der Text: ... Auf den Barunterhaltsanspruch von Kindern ist der Einmal- betrag in entsprechender Anwendung der Regelungen zur Berücksichtigung des Kindergeldes (§ 1612b BGB) anzu- rechnen. Die Regelung erfolgt in einem gesonderten Gesetz, um eine Vielzahl von Änderungen in den einzelnen Sozialgesetzen zu vermeiden. ... ist nicht mehr mit drin enthalten.