Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von susafi am 28.10.2008, 8:19 Uhr

Er unterschreibt den wisch vom JA nicht

wenn er von Gericht dazu gezwungen wird, unterschreibt er schon... ansonsten bekommt er ne Strafe und es wird gerichtlich einfach festgelegt das er dazu verpflichtet ist und dann wird gepfändet, soweit möglich... allerdings zieht sich das... solange bekommst du aber Unterhaltsvorschuss vom JA...

dann wünsch ich dir viel Glück mit deiner Wohnung

 
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