Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 17.01.2012, 11:19 Uhr

Der oder die Next hat keine Erziehungskompetenz...

Abgesehen davon, daß es eine falsche Aussage an sich ist - gemeint ist wohl das Erziehungsrecht, denn man kann durch aus kompetent, aber nicht berechtigt sein - , ist das natürlich dummes Zeug.
Denn jede Person, die in IRGENDEINER Form ein Stück Alltag mit dem Kind teilt oder verbringt, hat dieses Erziehungsrecht. Je nach Beziehungsgrad ist das mehr oder weniger ausgeprägt, klar. Von Großeltern, Tanten, Onkeln, sobald die Kinder sich in deren Wirkungskreis aufhalten, z.B. in deren Wohnung, wird zwangsläufig auch Erziehung betrieben.
Die Next, die nur als Beiwerk hin und wieder im Zoo mit dabei ist, wird da weniger involviert sein als hier, wo die Next stundenlang mit den Kindern allein ist, und zwar mit Wissen und Wollen des KV wohlgemerkt. Damit aber delegiert er schon einmal die Aufsichtspflicht, und damit einher geht ja wohl zwangsläufig auch eine gewisse Weisungsbefugnis. Und spätestens jetzt hat die Next dann auch eine gewisse Erziehungsbefugnis oder -auftrag! Punkt!
Das mag einem in den Kram passen oder nicht, das ändert nichts! Allenfalls kann man sich über das Ausmaß unterhalten, auch über Methoden, aber nicht über den Fakt an sich, der ist nicht verhandelbar.

Andere Sichtweisen sind schlichtweg naiv und realitätsfern. Auch eigene Next sind zwangskäufig in die Erziehung eingebunden. Auch den Ausspruch "Mit Deinen Kindern habe ich in puncto Erziehung nicht zu tun!" habe ich immer, weil einfach lebensfremd, weit von mir gewiesen. Klar, wenn die Kinder älter werden, relativiert sich irgendwann die Erziehung. Das aber ist bei einem selbst ja auch der Fall, und darum geht es nicht. Es geht allerdings um Regeln, die auch die neuen Partner hüben wie drüben mitbestimmen und an die Kinder sich zu halten haben.

Gebe STT grundsätzlich recht, das Umgang stattzufinden hat. Ob Lust oder nicht, spielt da eine untergeordnete Rolle. Es ist das Recht des Kindes UND des getrenntlebenden Elternteiles, das nicht zur Disposition gestellt werden darf, schon gar nicht vom Kind. Probleme sind ggf. unter den Erwachsenen anzusprechen und zu lösen. Wegbleiben kann m.E. nur in Extremfällen die ultima ratio sein, die zudem mit dem JA abgesprochen sein sollte, und einen solchen Extremfall sehe ich hier nicht.

Viele Grüße
Snoopy

 
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