Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 04.12.2011, 17:00 Uhr

der KV hat noch gar nicht geklagt

im gegenteil, er wurde verklagt

kontakt-/näherungsverbot
da die schule und der kindergarten schon länger (bislang blieb ich damit aber erfolglos) dokumentierten, daß die kids verletzungen hatten, wenn sie beim vater waren und/oder erzählten, haben sie eine meldung nach paragraph weiß ich nicht mehr gemacht beim jugendamt und gericht.
daraufhin hat der familienrichter ohne antrag gleich die umgänge mit in die verhandlung genommen: betreuter umgang, KV muß nachweise einer alkoholtherapie und einer anti-agressionsterapie vorlegen, beim umgang mit 0,0 promille auftauchen usw.. alles unter strafandrohung, falls er dagegen verstößt beim umgang

die realität sieh aber nun anders aus
bereits beim ersten umgang war er angetrunken, auch bei den folgenden.
JA= na so schlimm ist das nicht, immerhin gab es einen guten umgang

dafür darf ich die ganze zeit nachweise vorlegen, wenn die kids krank sind.



er müßte vor gericht gehen und den umgang einklagen. denn egal wie das JA entscheidet, er bekommt die kids nicht alleine!!! da werde ich bis sonstwohin klagen oder auswandern

er und seine eltern haben beim JA streß gemacht wegen umgang.
wie sieht die realität aus? nicht ein einziges mal haben seine eltern oder er (oder die kids!) nach umgang gefragt.
dem KV geht es nur darum mir eins reinzuwürgen. seine anderen kids holt er auch nur ab und parkt sie bei seinen eltern...

 
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