Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 21.10.2008, 20:58 Uhr

Das liegt an den unterschiedlichgen Anspruchsgrundlagen...

Hallo Hofi (gibt es eigentlich auch einen Vornamen?... ),

UHV, da gibt es nicht viel vorzulegen. PApa zahlt nicht, Kind jünger als 12 Jahre alt und noch keine 72 Monate UHV erhalten? Alles klar, Anspruch gegeben, anordnen, fertig. Und anschließend kümmert sich das Jugendamt dann eingehender um Papa.

KiTa-Gebühren übernehmen, und wenn ja, in welcher Höhe, das ist ein individueller Antrag, bei dem sehr viel mehr Unterlagen erforderlich sind. Auch bei ALG II ist es so, Wohngeld hängt auch von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab, die belegt werden müssen.

Kindergeld dagegen ist wieder sehr einfach, da es unabhängig von Einkommen, Vermögen und Wohnverhältnissen gezahlt wird.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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