Geschrieben von sara31 am 12.12.2015, 14:52 Uhr |
das habe ich im netz gefunden
http://www.sz-online.de/nachrichten/wie-alleinerziehende-kuenftig-steuern-sparen-3084601.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2015/09/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-steuerliche-entlastungen-lohnsteuerabzugsverfahren-2015.html?view=renderPrint
Das habe ich inzwischen gefunden.
Fürs erste Kind wird es automatisch in der Dez. Abrechnung angerechnet. Um auch die folgenden Kinder in der Dez. Abrechnung mit zu berücksichtigen, hätte ein Antrag bis Ende Oktober gestellt werden müssen. D.h. jetzt geht es nur über die Steuererklärung. Für 2016/17 kann jetzt schon der Antrag gestellt werden. Erklärt wurde es mit, dass das Computerprogramm es nicht erfassen kann.
Beim TVÖD kann man im Interent seinen Auszahlungsbetrag für Dez ausrechnen lassen.
Aber ob man mit einem Kind fürs nächste Jahr auch einen Antrag stellen muss, weiß ich auch noch nicht.
- Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende - Curly-Cat 11.12.15, 8:49
- Re: Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende - Birgit22 12.12.15, 5:01
- Re: Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende - sara31 12.12.15, 10:27
- Re: Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende - bienchen222 12.12.15, 13:56
- das habe ich im netz gefunden - sara31 12.12.15, 14:52