Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von amadeus_hates_music am 06.03.2008, 9:01 Uhr

darf mein Mann das fordern???DRINGEND

Weise ihn freundlich darauf hin, daß du vom Anwalt prüfen lassen wirst, wie es mit Ehegatten-Trennungsunterhalt aussieht (der übrigend i.d.R. höher ausfällt als nachehelich zu zahlender Unterhalt an die Ex-Gattin!).

Schulden werden, bis vom Anwalt Berechnungen da sind, erst mal KEINE getilgt. Steht er mit im Mietvertrag? Dann würde ich ihm erstmal keinen Pfennig zur Miete geben. Laß auch das den Anwalt klären.
Wenn du noch ran kommst kopiere seine Unterlagen wie Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen. Das erspart dir später ne Menge Ärger.

Kopf hoch!

Liebe Grüße
amadeus

 
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