Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Port am 13.12.2012, 20:22 Uhr

Darf der Ex verbieten dass man ihn als leiblichen Vater benennt ?

So ein Idiot! Aus der Abstammungsurkunde kriegt das Kind ihn schließlich auch nicht rausgestrichen! Eben weil bei einer späteren Eheschließung des Kindes unter anderem geprüft werden muss, ob das Ehehindernis der direkten gemeinsamen Abstammung der beiden Heiratswilligen besteht. (Anmerkung: Ich spreche von der Abstammungs- und nicht von der Geburtsurkunde).

Und das ist auch gut so! Ich könnte Dir Stories erzählen aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit im Standesamt, da kommen einem die Tränen! Da kam einmal eine volljährige, noch sehr junge Frau ganz aufgewühlt und wollte ihren Geburtseintrag einsehen. Natürlich darf sie das. Und zunächst war da auch nichts komisch. Eheliches Kind, Name der Mutter Else, Vater Egon (Namen geändert). Sie erzählte mir dann, dass sie zufällig ihre Geburtsurkunde zu Hause gefunden habe und ihr ebenso zufällig auffiel, dass ihre vermeintliche Mutter zwar denselben ersten Vornamen habe wie der, der in der Geburtsurkunde steht, aber der Geburtsname der vermeintlichen Mutter war ein anderer. Es stellte sich heraus, dass die leibliche Mutter sich vom Vater getrennt hatte, beide Kinder bei ihm beließ. Der Gute heiratete wieder, eine Frau mit demselben Vornamen und ließ die Kinder bis ins Erwachsenenalter in dem Glauben, die Neue sei ihre Mutter!

Die Ironie dabei: Die leibliche Mutter wohnte nur eine Ortschaft weiter und sah dem Mädchen so ähnlich, dass meine Kollegin, die mit mir im Zimmer saß, sofort wusste, um wen es sich handelte. Ich weiß nicht, wie die Geschichte ausging, aber ich vermute, dass das junge Ding sich gleich auf die Suche nach der leiblichen Mutter machte. Jedenfalls verstand sie die Welt nicht mehr. Und ich will mir gar nicht ausmalen, was da nachher noch alles passiert ist.

 
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