Geschrieben von tommimam am 23.11.2012, 20:34 Uhr |
brauche dringend Hilfe
eine Bekannte von mir ist Alleinerziehend Mutter eines 8 Monate alten Kindes, sie hat aber mit dem Vater das gemeinsame Sorgerecht.
nun ist es so, das der Kindsvater gestern den kleinen hatte und ihn heute nicht mehr rausgeben will.
Geht das den so einfach?
Die Mutter des Kleinen ist fix und fertig, hat es einen Sinn die Polizei wegen Herausgabe des Kindes einzuschalten?
LG
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR)?
Antwort von Ralph am 23.11.2012, 21:02 Uhr
Wenn sie es nachweislich hat, --> mit dem Nachweis Polizei einschalten und Kind abholen.
Wenn das nicht geregelt wurde, trotzdem zur Polizei gehen und die Situation schildern. Ggf. sofort Montag zum Anwalt und das ABR gerichtlich einholen.
Viel Glück
Ralph
Re: Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR)?
Antwort von tommimam am 23.11.2012, 21:10 Uhr
sie sagt sie haben das gemeinsame Sorgerecht und somit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.
die Polzei hat sie gerade angerufen und die sagen sie können da nichts machen.
Ich danke trotzdem für die schnelle Antwort
Meine Bekannte sagt sie wird am Montag gleich zum Jugendamt und zum Rechtsanwalt gehen
LG
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