Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 10.11.2012, 14:39 Uhr

Brauch dringend Rat!

Glaubst du, dass sein Suchtproblem für den Säugling gefährlich sein könnte? Nur dann darfst du nämlich den Umgang zwischen den beiden kappen - und wirst dazu evtl. die Unterstützung des Jugendamtes, eines Anwalts oder Richters benötigen.

Oder benutzt du den Umgang mit dem Kind als Druckmittel, um den Vater "auf den rechten Weg" zu bringen? In diesem Fall heiligt das Ziel nicht die Mittel und du setzt dich ins Unrecht.

Der Kindsvater hat ein Recht darauf, sein Kind zu sehen und das Kind hat ein Recht darauf, seinen Vater zu sehen.

Und du hast das Recht, ihn zur Zahlung von Kindesunterhalt aufzufordern, ein gerichtlichen Titel zu erwirken und das Geld einzutreiben.

Ansonsten: Der Mann muss selber entscheiden, ob er "Party" macht oder nicht.

 
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