Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von GoLLoM am 05.09.2009, 16:54 Uhr

bin auch "Zweitfrau"

:o)

Am Unterhalt änderte sich nach der Heirat NIX. Ich bin zwar meinem Gatten gegenüber unterhaltspflichtig (klar), aber nicht "seinem" Kind.
Wie Mareike schon schrieb, kann der Unterhalt sich aufgrund des Steuerklassenwechsels in 3/5 ändern, wir haben aber aus verschiedensten Gründen 4/4 gemacht, somit änderte sich nix.


Lg, Sandra (meis nur stille Leserin)

 
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