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Geschrieben von Mucki+Ninchen am 04.09.2009, 8:19 Uhr

Schulanmeldung

Hallo,

mal ne kurze Frage:

Ich muss meine Tochter nun zur Schule anmelden - brauche ich dazu die Unterschrift des Vaters? Mir gehts nicht um Mitbestimmung, wir reden über sowas und sind uns einig - nur die Unterschrift einholen ist grad wegen Urlaub und so schwierig ... weiß das jemand?

Gruß, M+N

 
13 Antworten:

Re: Schulanmeldung

Antwort von Patti1977 am 04.09.2009, 8:24 Uhr

Hallo,

hat er auch das Sorgerecht? Wenn ja, eigentlich schon aber das kann man bestimmt nachreichen. Auch bei Wahl Religionsunterricht ja nein bedarf es der Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von berita am 04.09.2009, 8:32 Uhr

Also ich brauchte keine, habe aber auch das alleinige Sorgerecht. Allerdings musste ich dafür keine Bescheinigung vorlegen, zu kontrollieren scheint das keiner.. rein rechtlich hat meines Wissens der Vater bei gemeinsamen Sorgerecht aber ein Mitentscheidungsrecht bei der Schulanmeldung.

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@Patti

Antwort von Mucki+Ninchen am 04.09.2009, 8:34 Uhr

Hi,

ja, vergaß ich zu erwähnen: Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, reden wie gesagt über alles und es gibt von daher echt keine Probleme - nur das Organisatorische ist grad schlecht.

Aber du hast recht, wenns sooo nötig ist kann ich das sicher auch nachreichen.

Gruß, M+N

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Re: Schulanmeldung

Antwort von +emfut+ am 04.09.2009, 8:42 Uhr

Ich brauchte die Unterschrift trotz GSR nicht. Schließlich besteht Schulpflicht. Was soll der Vater machen? Den Schulbesuch verweigern?

Aber der Schulleiter (den ich sehr gut kenne) meinte damals, er würde auf die Unterschrift des Vaters bestehen, wenn es mir helfen würde. (Ich habe damals überlegt, das ASR zu beantragen, weil der Vater für mich zu der Zeit ohne Adresse und ohne bekannten Aufenthaltsort nicht greifbar war. Dafür wäre es wichtig gewesen, möglichst oft die Unterschrift des Vaters durch das JA ersetzen zu lassen. Ich habe es dann aber gelassen - war mir nicht wichtig genug.) Rein theoretisch sind also scheinbar beide Unterschriften nötig.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von kevome* am 04.09.2009, 9:01 Uhr

Ich habe beide Kinder nur mit meiner Unterschrift angemeldet und auch über den Religionsunterricht allein entschieden. Da hat keiner nach dem Sorgerecht gefragt. Es ist doch auch bei allen Kindern in der Regel nur ein Elternteil zur Anmeldung da und für den Familienstand interessiert sich dort auch keiner.

Gruß Kerstin

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Re: Schulanmeldung

Antwort von Mucki+Ninchen am 04.09.2009, 9:13 Uhr

Hallo zusammen,

ah okay, das hört sich ja gut an. Ich meine, wenn der Schulleiter doch drauf bestehen sollte, warum auch immer, dann könnte ich die ja nachreichen.

Nein, Elisabeth, verweigern kann er den Schulbesuch nicht :-) Nur in unserem Fall soll meine Tochter nicht auf die zuständige Grundschule, sondern eine andere, in einer anderen Stadt gehen, da könnte er ja theoretisch Einspruch erheben - tut er wie gesagt nicht, wir sind uns da ja einig.

Danke für eure Antworten!

Gruß, M+N

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Re: @Patti

Antwort von Patti1977 am 04.09.2009, 9:20 Uhr

Bei mir wollte es die Schule auch nicht sehen. Könnt ja zur Sicherheit gleich was allgemeines machen wie: Erlaubnis Schwimmen, Klassenfahrten etc. Vielleicht befristet pro Schuljahr, da bist auf sicherer Seite.

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bei mir hat keiner danach gefragt

Antwort von mamafürvier am 04.09.2009, 11:35 Uhr

Ich habe das alleinige SR und keiner hat nach einem Nachweis gefragt. Ich nehme also an, daß es keine Rolle spielt ob alleiniges oder geteiltes SR.

lG Kerstin

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Nein

Antwort von Sonntagskinder am 04.09.2009, 11:50 Uhr

Ich konnte meinen Sohn auch allein an der Grundschule anmelden, da hat nichtmal einer gefragt, obwohl ich auf der Anmeldung sogar seine Adresse angegeben habe, da hat keiner gefragt warum denn der Vater woanders wohnt, und ob ich das alleinige Sorgerecht hätte!

Ich hatte mich auch vorher bei der Kooperationslehrerin erkundigt und die meinte sie bräuchten keine unterschrift!

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Re: Schulanmeldung

Antwort von Tachpost am 04.09.2009, 13:17 Uhr

Mich hat niemand danach gefragt,und ich habe nichts gesagt

Gruß
Birgit

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Re: Nein

Antwort von mamavonzoe am 04.09.2009, 13:30 Uhr

Hallo *winke winke*
ich weiß es nicht mehr,aber ich glaube nicht das du die Unterschrift brauchst.
Dann geht das ehemalige *Piratenkind* und nun *rosa Prinzessin* doch auf deine Wunschschule? das ist doch schön.....
Und schon Lillifee eingekauft ???? *meine sortiere letzte woche alle barbies aus,weil sie nie damit gespielt hat,und nur der Vater das gern gesehen hätte*ggggg*-gut so-
lg
mvz

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Re: Schulanmeldung

Antwort von nicosmama am 04.09.2009, 13:52 Uhr

ic brauchte keine.

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@mvz

Antwort von Mucki+Ninchen am 04.09.2009, 14:52 Uhr

Huhu :-)

Naja, ich hoffe, sie kommt auf die Wunschschule. Nur ob sie da den Platz bekommt weiß ich nicht. Deshalb muss ich sie an zwei Schulen anmelden denke ich (hatte im Vorschul-Forum gefragt heute).

Ich weiß nicht, es ist alles Käse *g* Wenn mir nur einer die Entscheidung abnehmen würde ... doof ist, dass ich mich für die Wunschschule ja entschieden habe, Vater ist einverstanden, Kind freut sich, alles toll, und nun kamen heute Gerüchte auf, dass unser Arbeitsplatz doch wieder auf die andere Rheinseite verlegt wird *schrei*

Na ich muss da jetzt mal drüber nachdenken. Ich meld sie an beiden Schulen an und dann sehe ich weiter ...

GLG und winkewinke bis bald???

M+N

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