Geschrieben von horrend am 03.09.2009, 20:00 Uhr |
Wußtet Ihr eigentlich,...
dass, wenn man vom KV keinen Unterhalt erhält, der Unterhaltsvorschuss ausgelaufen ist und man jetzt nicht sooo viel verdient oder ALG I bekommt, man den Kinderzuschlag beantragen kann?
Also ich wußte das noch nicht...
Gibts aber glaub ich bei ALG II nicht
LG Ilona
Re: Wußtet Ihr eigentlich,...
Antwort von sikro am 03.09.2009, 20:24 Uhr
Ja ich wusste es und zwar, weil ich noch NIE Unterhalt bekommen habe
Re: Wußtet Ihr eigentlich,...
Antwort von nicosmama am 03.09.2009, 20:41 Uhr
ähm,nein...
geht das auch wenn man nur einen teil unterhalt bekommt?
Dees weijss isch nisch..
Antwort von horrend am 03.09.2009, 20:52 Uhr
gib mal in der Suchleiste "Kinderzuschlag+Formular" ein. Da findest Du dann das Formular. Einfach ausfüllen und abschicken...
Viel Erfolg
LG Ilona
Re: Dees weijss isch nisch..
Antwort von quinnmops am 04.09.2009, 8:41 Uhr
bei meinem letzten alg2 antrag wars so, dass die sb gleich mitberechnet hat, ob wir mit kinderzuschlag und wohngeld anstatt alg2 besser kommen...
@Engelchen, gibts was Neues von deiner Ma? o.T.
Pubertät...mal wieder :o(
Exfreund meldet sich nach 5 jahren und möchte umgangsrecht mit tochter
Kur abgelent - und jetzt?
Nun gehöre ih auch zu den alleinerziehenden:(
ärger mich gerade so
Anleitung zum Unglücklichsein!!!
Zugang erzwingen?
@engelchen_lpz,fragen wegen elterngeld!!!!!!!!!!!!!!!