Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 06.07.2005, 22:16 Uhr

Bestimmt nicht....

In gewisser Weise wohl schon heftig, ja, und absolut auch nicht immer einfach, aber ich bin nach wie vor der Meinung, dass es so für uns "richtig" war...

Ansonsten konnte ich es mir zum Glück "leisten", den leiblichen Vater nicht anzugeben, ich habe nur etwa 4 Monate nach der Geburt nicht gearbeitet, und diesen Zeitraum konnte ich aus Ersparnissen überbrücken, danach habe ich wieder gearbeitet (Teilzeit 75%), während das Kind bei der Tagesmutter war. Klar, das Geld war in dieser Zeit arg knapp (und sonst war es auch nicht leicht :-/ ), nach Abzug der Fixkosten (Miete, Kfz, Versicherung) hatten wir damals noch 200 DM im Monat für Lebensmittel, Kleidung etc., aber es ging, und es hat meinem Kind sicher nicht geschadet, und nachdem es dann in den Kindergarten ging (sehr viel billiger als die Tagesmutter ;-) ) und ich wieder voll arbeiten konnte, hatten wir mit einem Schlag sehr viel mehr Geld - immerhin! :-) Mein Kind hat jedenfalls sicherlich nicht darunter leiden müssen, dass kein Unterhalt gezahlt wurde! Und ich hatte auch meinen "Stolz", wenn ich schon (dann gegen den Willen des werdenden Vaters) das Kind doch bekommen wollte, das ich dann selber finanziell dafür aufkomme, mit eigener Arbeit... Aber zum Glück habe ich auch einen Beruf, bei dem man zwar bestimmt nicht reich wird, aber von dem ich (samt Kind) leben kann!

Ich habe allerdings auch öfters zu hören bekommen, ich würde mein Kind schädigen, und es ginge ja nicht nur um den Unterhalt, der nicht eingefordert wurde, sondern auch um Erbansprüche etc. - allerdings lebt der KV (mittlerweile) von ALGII, genauso wie seine Eltern, also wüsste ich nicht, wo Erbansprüche herkommen sollten... Außerdem muss man es ja auch andersrum sehen - wenn das Kind erwachsen ist, müsste es ggfs. für ALGII o.ä. für den Vater aufkommen, obwohl es diesen nie gesehen hat, und auch - mangels Leistungsfähigkeit - nie Unterhalt bekommen hätte etc., und das hätte ich dem Kind gegenüber unfair gefunden. Allerdings gibt es ja auch Urteile, dass Kinder unter solchen Umständen später nicht unterhaltspflichtig gemacht werden dürften von den entsprechenden Ämtern - aber naja... Und wie gesagt - ich habe weder das Jugendamt noch sonst irgendwie "die Steuerzahler" "beschissen", weil ich weder Unterhaltsvorschuss noch sonst irgendeine Sozialleistung beansprucht habe, sondern von meiner eigenen Arbeit und meinem eigenen Geld gelebt habe! "Geschädigt" habe ich "nur" mein Kind, und auch das nur um die 72 Monate, die Unterhaltsvorschuss gezahlt worden wäre, wenn ich den Vater (der nicht leistungsfähig ist und - u.a. aus gesundheitlichen Gründen - auch auf nicht absehbare Zeit nicht leistungsfähig sein wird) angegeben hätte. Und das kann ich vor meinem Gewissen dem Kind gegenüber verantworten!

Was die "moralische Verpflichtung" meinem Kind gegenüber angeht - mein Kind weiß von mir, wer sein leiblicher Vater ist, ich erzähle ihm von ihm (positiv, es soll schließlich nicht schlecht über ihn denken und sich selbst irgendwo "abgewertet" fühlen!), zeige Bilder, halte Kontakt zu seiner Familie, damit es so zumindest einen Teil seiner biologischen Wurzeln kennen lernen kann etc. Aber da ist für mich nur das "Innenverhältnis" entscheidend, also das, was ich meinem Kind erzähle etc., nicht das, was irgendwo in einer Urkunde steht - oder eben nicht... (Ach ja - in der Geburtsurkunde steht übrigens NICHT "Vater unbekannt", da steht dazu schlicht gar nichts.)

 
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