Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 06.07.2005, 20:19 Uhr

Bestimmt nicht....

Ich habe bei meinem "großen" Kind den Vater auch nicht angegeben, allerdings hat mich auch nie wirklich jemand nach ihm gefragt. Auf der Geburtsurkunde stehen eben keine Eintragungen unter der Rubrik "Vater", und nach einiger Zeit hatte ich dann zwei Schreiben vom Jugendamt bekommen, in denen sie mir ihre Unterstützung bei der Ermittlung der Vaterschaft, Geltendmachung der Unterhaltsansprüche etc. angeboten haben, aber ich habe höflich gedankt, und das war's. Allerdings habe ich auch nie irgendwelche öffentlichen Leistungen wie Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss o.ä. geltend gemacht, dann wäre mit Sicherheit sehr wohl nachgefragt worden bzw. ich hätte mir den Unterhalt, den er hätte zahlen müssen, wenn er bekannt wäre, als fiktives Einkommen anrechnen lassen müssen, weil ich ja bewusst darauf verzichtete, die Ansprüche geltend zu machen... was ich auf völlig okay finde, warum sollten "die Steuerzahler" dafür aufkommen, wenn ich keine Angaben machen möchte - ist ja nicht deren Sache... ;-)

Ich habe mich übrigens damals bewusst dafür entschieden, den leiblichen Vater nicht anzugeben, da er das Kind (nachdem wir uns beide bewusst für ein Kind entschieden hatten!) komplett ablehnte, mich zu einer Abtreibung drängen wollte etc. Nach allem, was da gewesen war, wollte ich einfach kein Geld von ihm, was er mir nicht freiwillig geben würde, und wenn er sich fürs Kind interessierte, sollte dieses Interesse von ihm kommen, ich würde es ihm nicht "hinterher tragen". Ich wollte ihn nicht in eine Vaterrolle drängen, wenn es nicht von ihm aus käme... es ist übrigens nicht gekommen, das Kind ist mittlerweile über 6 Jahre alt, und er hat es konsequent abgelehnt, es je zu sehen oder seine Existenz überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Aber das ist ein anderes Thema... :-(

 
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