Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von monavb am 06.07.2005, 21:21 Uhr

Bestimmt nicht....

ich finde es von deiner freundin ein wenig zu sehr auf die leichte schulter genommen.
schließlich geht es nicht nur um laufenden unterhalt, sondern auch um erbansprüche, evtl. halbwaisenansprüche.
ganz abgesehen von der moralischen verpflichtung die man einem kind gegenüber hat.
wie erklärt man denn sowas später mal seinem kind, wenn es nach dem vater fragt *kopfschüttel*

vlg
simone

 
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