Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 22.10.2008, 22:46 Uhr

Behandelt das JA die Väter prinzipiell mies?

Ich finde es toll, dass ihr gemeinsam zum Jugendamt seit. Auch die Einstellung Deines Ex - super!

ABER: Er unterliegt einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Da darf er (aus welchen Gründen auch immer) nicht kündigen ohne vorher einen neuen Job zu haben.
So sieht es rechtlich aus.
Im Prinzip hat Dein Ex wissentlich in Kauf genommen über einen begrenzten Zeitraum seinen Verpflichtungen nicht selbst nachkommen zu können. In die Bresche ist der Staat gesprungen, der jetzt UVG an Dich zahlt, ohne genau zu wissen, ob sie jemals dieses Geld wiedersehen werden. Eine Rückzahlung hängt ja unweiligerlich am zukünftigen Gehalt. Reicht das für Unterhalt und Rückzahlung nicht aus ist eben Ebbe...

Das Schreiben mag nicht nett formuliert sein. Allerdings ist es in "Beamtendeutsch" geschrieben. Das JA muss in der Aufforderung darauf Aufmerksam machen, welche Konsequenzen es nach sich zieht, wenn die Forderung nach Einblick in die Bewerbungshistorie nicht erfüllt wird.

Gruß
Corinna

 
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